Frage an Stephan Eisel von Rainer M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Eisel,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Sie schreiben: "CDU und CSU brachten deshalb unter anderem den Vorschlag ein, die "überwiegend" mit dem Brieftransport beschäftigten Arbeitnehmer in eine Mindestlohn-Regelung einzubeziehen."
Da muss ich doch gleich einmal nachhaken: Besteht nicht die Gefahr, dass die z.b. Leute in Grün (PIN-Post) die neben der Post in Gelb (DPAG) mittlerweile stattliche Posttaschen mit sich herumfahren dann wieder ausgetrickst werden indem ihnen dann z.b. die Zeit des Briefaustragens so gekürzt wird und statt dessen andere Tätigkeiten wie "Briefe vorsortieren" als Haupttätigkeit angegeben werden, sodass auch dann die o.g. Mindestlohnregelungen unterlaufen werden könnten.
Müsste man nicht statt dessen fordern, dass sämtliche Tätigkeiten eines Briefträgers mindestlohngebunden sein müssten und sei es nur für 1 Stunde pro Tag?
Ich für meinen Teil möchte jedenfalls das Postgeheimnis gewahrt wissen (zumindest unterwegs Weg zu meinem Briefkasten) und nicht Angst haben müssen, dass der Briefverteiler aus purer Not möglicherweise Informationen, Wertgegenstände abgreift.
Sprich wollen wir es uns in der BRD wirklich leisten, so etwas wichtiges wie die (private) Post vom Niedrigstlohnsektor zustellen zu lassen?
Mit freundlichem Gruß,
Rainer Meller
Sehr geehrter Herr Meller,
wie Sie wissen, haben sich die Tarifpartner im Postwesen gestern auf einen Tarifvertrag geeinigt und den Vorschlag von Bundeskanzlerin Angela Merkel aufgegriffen, den Postmindestlohn auf die „überwiegend“ mit Brieftransporten beschäftigen Arbeitnehmer zu beschränken. Nur so konnte die für die Allgemeinverbindlichkeit erforderliche 50-Prozent-Quote für den Geltungsbereich des Tarifvertrages erreicht werden.
Es spricht nichts dagegen, ähnliche tarifliche Regelungen auch für andere Beschäftigungsgruppen zu treffen. Das ist aber Sache der Tarifpartner, wobei durch die 50-Prozent-Quote sichergestellt werden soll, dass die Tarifpartner auch tatsächlich die Mehrheit in einer Branche repräsentieren. Für ver.di und den von der Post dominierten Arbeitgeberverband „Postdienste“ galt die im Blick auf die nicht überwiegend mit Briefzustellungen befassten Beschäftigten eben nicht.
Im Übrigen sehe ich nicht, was dies alles mit dem Postgeheimnis zu tun haben soll. Auch andere schützenswerte Bereiche wie Finanzangelegenheiten, Telefon- oder E-Mail-Verkehr wickeln Sie ja auch über Privatanbieter ab.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Eisel