Frage an Stephan Eisel von Gerhard G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Eisel,
wie stehen sie zur Meinungsfreiheit - insbesondere der von Abgeordneten?
Für mich zeugte der Fraktions- und Parteiausschluss von Martin Hohmann von einer erschreckenden Rückgratlosigkeit der CDU/CSU-Spitze und der meisten Fraktionskollegen. Wer die Rede wirklich gelesen hat, weiß dass Herr Hohmann - höchstens - die "Gottlosen" als Tätervolk bezeichnet hat; jedoch keinesfalls "die Juden". Aber da die meisten Wähler wohl nur die (in diesem Fall verdrehten) Schlagzeilen der Massenmedien lesen, wurde er meines Erachtens von seinen eigenen Leuten verraten und geopfert. Hätte sich die Fraktion(sspitze) nicht schützend vor MdB Hohmann stellen müssen, indem sie sagt, er sei falsch zitiert worden?
Und ganz konkret:
Wie hätten Sie in der Abstimmung über den Fraktionsausschluss votiert?
MfG
Gerhard Garb
PS: Mit meiner Zweitstimme kann ich Merkel und ihre Vasallen aufgrund o.a. Illoyalität nicht guten Gewissens wählen, erwäge aber, die Erststimme nicht an eine kleine Partei sinnlos zu "verschenken".
Sehr geehrter Herr Garb,
Herr Homann - den ich persönlich allerdings nicht kenne - hat leider eine Grenze überschritten. Dabei geht es nicht nur um seine missverständliche Rede, sondern vor allem um seine Äußerungen zur Rechtfertigung dieser Rede. In der Politik kommt es nicht nur darauf an, wie man etwas meint, sondern auch wie es verstanden wird - und wenn es hier zu Mißverständnissen kommt, muss man auch die Kraft zur Klarstellung haben.
Ich finde es auch sehr befremdlich, dass Herr Homann in den letzten Monaten keine Probleme im Umgang mit rechtsextremistischen Publikationen hatte (Deutsche Nationalzeitung) und z. B. bei der Münchner Burschenschaft Danubia aufgetreten ist, die vom bayerischen Verfassungsschutz immer wieder als rechtsextremistisch unterwandert beschreiben worden ist. Damit will ich Herrrn Hohamnn nicht unterstellen, er sei rechtsextremistich, aber es scheint mir doch ein hoher Grad an politischer Naivität vorzuliegen, denn ich muss natürlich schon genau hinschauen,wer meine Freunden sind oder sein wollen.
Sein Parteiausschluss wurde deshalb von unserem höchsten Parteigericht bestätigt. Inzwischen hat sich Herr Homann ja auch entschlossen, bei der Bundestagswahl gegen die CDU zu kandidieren. Er könnte damit übrigens den Wahlerfolg der Union insgesamt gefährden, da im Fall seiner Wahl als Fuldaer Wahlkreisabgeordneter, die auf ihn entfallenden Zweitstimmen für die CDU nicht gezählt werden. Herr Homann hat inzwischen erklärt, er habe dies nicht gewußt. Das hat mich schon gewundert, denn als Bundestagsabgeordneter sollte man schon die wesentlichen Bestiummungen unseres Wahlrechts kennen.
Ich hoffe, diese Informationen sind für Sie hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Eisel