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Stephan Eisel
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Frage von Ernst J. •

Frage an Stephan Eisel von Ernst J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Eisel,

zwei Frage habe ich an Sie:

Was werden Sie tun, um die zunehmend unverhohlene Bedrohung unserer Demokratie durch rechtsextreme Gruppierungen zu bekämpfen?

Welche Möglichkeiten sehen Sie, um die Bank an den Belastungen zu beteiligen, die den SteuerzahlerInnen durch die Finanzkrise entstanden sind?

Mit Dank und freundlichem Gruß,

Ernst F. Jochum

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Jochum,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Die Auseinandersetzung mit Rechts- und Linksextremismus gehört zu den unverzichtbaren Pflichten jedes Demokraten. Ich habe dazu auf vielfältige Weise beigetragen - sowohl bei Demonstrationen oder anderen Aktionen als auch in vielen Vorträgen und Diskussionen. Die Würde des Menschen ist unantastbar und muss geschützt werden, aus welcher Gesinnung heraus sie auch angegriffen wird.

Zu Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass es keine staatlichen Hilfen für Banken ohne Gegenleistung für die Bürger gibt, die mit ihren Steuergeldern die Stabilität des Finanzmarktes absichern und damit zur Stabilisierung der deutschen Volkswirtschaft beitragen.

Mit dem Mitte Oktober vergangenen Jahres verabschiedeten Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurden diesbezüglich entsprechende Grundsätze aufgestellt. Danach erfolgen die staatlichen Hilfen aus dem Finanzmarktstabilisierungsfonds und die Garantien nur gegen eine angemessene Gebühr, die von den Kreditinstituten zu zahlen ist. Darüber hinaus kommt eine Unterstützung nach eingehender Prüfung der Antragsunterlagen nur solchen Instituten zugute, die sich zu einer soliden und umsichtigen Geschäftspolitik verpflichten. Dabei wirkt der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin), der mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz ins Leben gerufen wurde, auf die langfristige Tragfähigkeit der Finanzinstitute und ihrer Geschäftsmodelle hin. Daneben ist die Gewährung von Leistungen des SoFFin mit bestimmten Auflagen verbunden, die eine weitere Begrenzung der mit der Geschäftstätigkeit von Finanzinstituten verbundenen Risiken und letztendlich die Minimierung der potenziellen Belastung für den Steuerzahler bewirken sollen. Umso weitergehender die Unterstützungsmaßnahmen des SoFFin sind, desto tiefgreifender sind die Auflagen, die das Institut zu erfüllen hat.

Außerdem ist die Gesamtvergütung von Bank-Mitarbeitern auf ein angemessenes Maß zu beschränken. Bei Geschäftsleitern und Organmitgliedern gilt eine monetäre Vergütung über 500.000 Euro pro Jahr als unangemessen. Abfindungen über das gesetzlich festgeschriebene Maß hinaus sind somit nicht gestattet. Während der Laufzeit der Stabilisierungshilfen dürfen zudem keine Boni oder freiwilligen Gehaltsbestandteile gezahlt werden, es sei denn dass diese als Gesamtvergütung angemessen sind.

Darüber hinaus wurde mit dem Mitte Juni dieses Jahres im Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung weitere konkrete Regelungen für die Angemessenheit von Bezügen bei Aktiengesellschaften erlassen. Diese sollen ein Ausufern, wie in der Vergangenheit oft geschehen, verhindern. So hat sich die Vergütung z. B. künftig an der langfristigen Unternehmensentwicklung auszurichten. Den Hauptversammlungen und den Aufsichtsräten werden für eine Herabsetzung oder Begrenzung der Vorstandsgehälter mehr Rechte eingeräumt. Zudem wurden die Haftungsbestimmungen sowohl für die Aufsichträte als auch für die Vorstände deutlich verschärft.

Sie sehen, dass der Gesetzgeber eine ganze Reihe von neuen Regelungen geschaffen hat, um die Belastungen für die Steuerzahler möglichst gering zu halten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel