Frage an Stephan Eisel von Thomas B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Eisel,
auch nach der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht gegen den Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG verstößt, ist es bisher vor allem auch wegen Widerstände in Ihrer Partei nicht gelungen, das durch die damalige Aufspaltung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in einen zustimmungspflichtigen und einen nicht-zustimmungspflichtigen Teil entstandene Ungleichgewicht von Pflichten und Rechten auszugleichen, z.B. im Steuer- und Beamtenrecht.
Daher ist meine Frage an Sie, 1. welche Haltung Sie zum Lebenspartnerschaftsgesetz (insofern es auch eine gesellschaftliche Bedeutung besitzt) einnehmen und 2. in welchen Punkten Sie in Bezug auf die oben angesprochene Problematik einer Weiterentwicklung des LpartG aufgeschlossen entgegen stehen.
Mit freundlichen Grüßen.