Portrait von Stephan Eisel
Stephan Eisel
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Stephan Eisel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Bernhard S. •

Frage an Stephan Eisel von Bernhard S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Eisel
Am 31.03.2009 schrieben Sie mir zum Thema Internetsperren:
"Da aber in der Hälfte aller Staaten Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie [..] nicht unter Strafe steht [..]."
Inzwischen ist eine kleine Anfrage an die Bundesregierung veröffentlicht worden:
http://blog.odem.org/2009/06/bundesregierung-keine-kenntnis.html
Darin steht, dass die Bundesregierung keine Kenntnisse darüber hat ob es solche Staaten gibt.
Woher haben Sie Ihre Informationen die ja offenbar über die der Regierung hinausgehen?
Weiter: "Es geht darum, Menschrechte und die Würde des Einzelnen, nämlich der Kinder, zu schützen [..]"
Auch der Opferverband Mogis ist gegen die Sperren, da nach deren Meinung sie dann ein weiteres mal missbraucht würden und die Dokumentation des Missbrauchs nicht verschwindet.
Finden Sie, dass die Opfer Recht haben oder wissen diese nicht worüber sie reden?
Weiter: "[..] durch Erschwernis der Nutzung solcher Seiten dieses schmutzige Millionengeschäft zu unterbinden."
und: "[..] dass Provider [..] klar machen, dass sie mit derartigen Angeboten nichts zu tun haben wollen. Die stetige Nachfrage hält diesen grausamen Markt, bei dem es um Millionengeschäfte geht, am Leben."
Ich denke die Provider machen durch sofortiges entfernen der Inhalte klar, dass sie damit nichts zu tun haben wollen.
Wieder steht in der Antwort auf die kleine Anfrage, dass die Bundesregierung keinelei Kenntniss über einen Millionenmarkt hat.
Woher haben Sie Ihre Informationen? Warum geben Sie diese nicht an die Bundesregierung weiter?
Weiter: "Vor diesem Hintergrund müssen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens Eignung und Effizienz der [..] Sperrmaßnahmen natürlich genau erörtert werden."
Es ist allen Experten zufolge klar, dass derartige Sperrungen weder geeignet und schon gar nicht effizient sind.
Warum halten Sie also weiter daran fest? Wissen Sie mehr als die Experten (auch des Bundestages)?
Vielen Dank

Portrait von Stephan Eisel
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sommer,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema Zugangssperren.

In der von Ihnen genannten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage steht eindeutig, dass Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten „fast ausschließlich über Server im Ausland bereit gestellt und dort bevorzugt in Staaten mit geringer Kontrollintensität oder aber dort, wo keine diesbezügliche Gesetzgebung existiert oder die entsprechenden Regelungen nicht konsequent durchgesetzt und überwacht werden“. Weiter heißt es, dass der Bundesregierung keine Kenntnisse „im Sinne rechtsvergleichender Studien“ vorlägen, aber Schlüsse aus der Anzahl der Unterzeichnerstaaten internationaler Rechtsinstrumente gezogen werden könnten, welche die Staaten dazu verpflichteten „Herstellung, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie unter Strafe zu stellen“. Der Antwort ist weiter zu entnehmen, dass Anfang 2009 ein entsprechendes Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 2000 bislang nur 130 Staaten ratifiziert hatten. Ich wüsste also nicht, wo meine Kenntnisse über diejenigen der Bundesregierung hinausgehen sollten. Zur Kommerzialisierung dieses Marktes im Internet heißt es in der Antwort der Bundesregierung, dass sie über „keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse“ verfüge und verweist auf Untersuchungen aus anderen Ländern. Die danach aufgelisteten Quellen sind dieselben, welche ich in meinen bisherigen Antworten zitiert habe. Sie sehen also, dass ich auch an dieser Stelle der Bundesregierung keine Informationen vorenthalte.

Schließlich bin ich der Auffassung, dass die vor der Verabschiedung des Gesetzes in der vergangenen Woche vorgenommenen Nachbesserungen nochmals deutlich machen, dass die Koalition die vorgetragene Kritik am Gesetzesvorhaben ernst genommen hat. Es ist nun eindeutig klargestellt, dass die Daten, die an der Stopp-Seite anfallen, nicht für die Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Somit war ein anderslautender Entwurf der Bundesjustizministerin vom Tisch, der die Nutzung der Daten für die Strafverfolgung noch vorsah. Daneben wird ein vom Datenschutzbeauftragten bestelltes Kontrollgremium jederzeit die Sperrlisten beim Bundeskriminalamt einsehen und überprüfen können. Darüber hinaus wurde auch der Grundsatz aufgenommen, dass zunächst der Versuch unternommen werden muss, eine Löschung der Seite zu erreichen, und zwar bevor auf Sperrmaßnahmen zurückgegriffen wird. Die Behörden werden also veranlasst, mit dem Land Kontakt aufzunehmen, in dem der Server mit den entsprechenden Inhalten steht, um eine Löschung zu ermöglichen. Im Inland werden die Dienstanbieter ohnehin zum Löschen solcher Seiten verpflichtet.

Besonders wichtig ist mir aber auch, dass das Gesetz nach zwei Jahren einer Evaluierung unterzogen und auf Grund der gewonnenen Erfahrungen optimiert werden soll. Dass die geplanten Sperren den Zugang zu Kinderpornographie im Internet nicht vollständig verhindern, sollte bis dahin ein Ansporn sein, die Technik zu verfeinern.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Eisel