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Stephan Eisel
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Frage von Walter R. •

Frage an Stephan Eisel von Walter R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Eisel,
Sie äusserten sich in der Diskussion um Paintball sehr objektiv und vernünftig, wofür ich Ihnen danken möchte! In den Medien war zu lesen, dass die Koalition, um Schnellschüsse und vorschnelle Entscheidungen zu verhindern, erst gründlich über das Thema Paintball beraten und Gutachter hinzuziehen will! Auch Sie schrieben ähnliches hier auf AW!

Mich erstaunt nun aber, dass bereits am 26.05.09 in den Fraktionen beschlossen wird, ob das Verhandlungsergebnis der Ausschusssitzung unverändert als Gesetz im Juni in den Bundestag eingebracht werden soll!
Aufgrund der Tatsache das Paintball als letzter von 11 Punkten auf der Gesetzvorlage zum WaffG steht und dieses an ein laufendes Verfahren zum Sprengstoff Gesetz angehängt wird, wird es dann auch so beschlossen, an diesem einen Tag in 1. und 2. Lesung, dann ist es durch! Keine 3. Lesung, keine Beratung und erst Recht kein Gutachten / Gutachter! Selbst die Abgeordneten welche ein Paintballverbot für unsinnig halten, werden so trotzdem für ein Verbot stimmen, da sie entweder es nicht wissen weil nur Killerspiele auf Seite 2489 unten links in einem Absatz erwähnt wird, oder sie stimmen für das Verbot, weil sie die anderen Punkte für sinnvoll erachten (Kollateralschaden).

Keine Spur mehr von den versprochenen gründlichen Beratungen und dem Einholen von Gutachten. Mir ist bekannt das das Thema Paintballverbot hinreichend diskutiert wurde! Allerdings wurde mit dem heutigen Tage eine neue "Qualität" erreicht!
Wie stehen Sie also dazu, dass ein Gesetzesentwurf nicht nur am Bürger, sondern sogar an den eigenen Volksvertretern vorbei durchgesetzt werden soll?

Gruss,
W. Ruf

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CDU

Sehr geehrter Herr Ruf,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur geplanten Modifizierung des Waffenrechts.

Es ist selbstverständlich, dass Gesetzesvorhaben der Bundesregierung im Parlament intensiv beraten werden. In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fand zu diesem Thema bereits ein erster Meinungs- und Gedankenaustausch statt.

Es ist aber bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt klar, dass Spiele wie Paintball oder Gotcha nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel