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Frage von Daniel J. •

Frage an Stephan Eisel von Daniel J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Eisel,

leider haben Sie die durchaus wichtige Frage nicht beantwortet: "Wie kann der normale Internetsurfer wissen, "welcher Klick strafbar" sein könnte, um ihn von vornherein zu vermeiden?"

Der Pressesprecher des Justizministeriums wird aber unter [1] wie folgt zitiert:

Ein "aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht"

Ich kann einem URL nicht ansehen welche Inhalte sich dahinter verbergen. Muß ich also damit rechnen daß demnächst die Polizei bei mir vor der Tür steht weil ich einem Link gefolgt und auf der Sperrseite gelandet bin? Ihnen ist hoffentlich schon klar daß allein der unbegründete Anfangsverdacht in diesem Bereich schon Existenzen und Leben zerstört hat?

MfG
Daniel Jänecke

[1]
http://www.heise.de/newsticker/Kinderporno-Sperren-Regierung-erwaegt-Echtzeitueberwachung-der-Stoppschild-Zugriffe--/meldung/136769

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jänecke,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Ich habe bereits in einer der vorhergehenden Antworten ausführlich zu diesem Punkt Stellung bezogen, möchte aber nochmals darauf hinweisen, dass die Provider Daten nur erheben und verwenden dürfen soweit dies für die Durchführung der Zugangsblockierung erforderlich ist. An die Strafverfolgungsbehörden sollen diese Daten nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses nach der Strafprozessordnung in Echtzeit weitergeleitet werden dürfen.

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses am 27. Mai 2009 werden diese Fragen und die genaue Ausgestaltung des Gesetzentwurfs intensiv diskutiert. Sie können diese Sitzung über die Homepage des Deutschen Bundestages verfolgen. Dort sind zu gegebener Zeit auch die Stellungnahmen der unterschiedlichen Experten sowie die stenographische Mitschrift einsehbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel