Frage an Stephan Eisel von Clemens C. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr, Eisel,
ich beziehe mich auf Ihre am 6. 5. an Herrn Dark geschriebene Antwort und möchte aus ganz konkretem Anlaß gerne nachfragen.
Welche "interne Sicherungssysteme" sind nach Ihrem Kenntnisstand in Universitäten installiert und durch welche Rechtslage sind diese eingriffe in das Fernmeldegeheimnis und die Informationsfreiheit autorisiert ?
Durch welche Personen werden die "stichprobenartigen Kontrollen" durchgeführt und durch welche Rechtslage werden diese Personen im Falle der dadurch begangenen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses von einer Bestrafung befreit ?
Wer regelt in diesen Fällen, welche Webseiten "illegale Inhalte" enthalten?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Cap,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Für Netzwerke bei Behörden, Schulen, Universitäten etc. besteht im Unterschied zu privaten Telekommunikationsanbietern kein besonderer Regelungsbedarf, da sie heute schon durch Dienstvereinbarungen oder Nutzungsordnungen bzw. technische Voreinstellungen die Möglichkeit haben, bestimmte Seitenzugriffe zu unterbinden.
Wie dies zum Beispiel von den einzelnen Universitäten geregelt wird, ist unterschiedlich und müssen Sie vor Ort erfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Eisel