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Frage von Jan D. •

Frage an Stephan Eisel von Jan D. bezüglich Recht

Sehr geehrrter Herr Dr. Eitel,

ich begrüsse es sehr, dass Sie sich für den Schutz der Kinder vor Missbrauch stark machen und Kinderpornografie aus dem Internet verbannen wollen:

"Meiner Auffassung nach ist es schlichtweg nicht hinnehmbar, dass in Deutschland kinderpornographische Inhalte frei zugänglich sind."

Darin kann ich Sie nur unterstützen. Aber hinsichtlich des Gesetzentwurfes Ihres Fraktionskollegen Guttenberg geschieht das genaue Gegenteil. Herr Guttenberg möchte, dass die Kinderpornografie weiter auf den Servern im Internet zugänglich seien und durch Sperren einige Benutzer darauf nicht zugreifen sollen. Im Gesetzentwurf und in der Begründung möchte Herr Guttenberg (CSU), dass für Kinder und Lehrer in Schulen, Beamte in Behörden und Studenten in Hochschulen, der Zugriff auf diese kinderpornografischen Inhalte nicht gesperrt werden sollen. Ich stimme Ihnen da völlig zu, dass das nicht toleriert werden kann.

Haben Sie eine Erklärung dafür, warum Ihr Fraktionskollege möchte, dass Kinder an Schulen weiterhin diese Inhalte sehen sollen? Kann ich davon ausgehen, dass sei diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen und Sie mit aller Kraft dafür Sorge tragen, dass meine Kinder nicht von Herrn Guttenberg mit diesen Bilder versorgt werden?

Meiner Meinung nach sollte der Gesetzentwurf dahingehend geändert werden, dass das BKA beauftragt wird, Kinderpornografie (von einem Richter als solche dem §184b StGB subsumiert) (strafrechtlich) völlig unzugänglich (und nicht privatrechtlich selektiv) zu machen und auf den Servern zu löschen. Sehen Sie das auch so oder unterstützen Sie wie Herr Guttenberg (CSU) und Frau von der Leyen (CDU) auch den ungehinderten Zugang durch Kinder an Schulen?

Ich danke Ihnen
Mit freundlichen Grüssen
Jan Dark

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CDU

Sehr geehrter Herr Dark,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Bekämpfung von kinderpornographischen Inhalten im Internet.

Wie Sie richtig beschrieben haben, sieht der nun vorliegende Gesetzentwurf vor, dass der Kreis der betroffenen Dienstanbieter auf privatrechtliche Anbieter beschränkt bleiben soll, die zudem den Zugang zu einem öffentlichen Kommunikationsnetz für mindestens 10.000 Teilnehmer ermöglichen. Demnach sind auch Behörden, Bibliotheken, Universitäten und Schulen nicht von den Zugangssperren betroffen, da diese eigene autonome Netze haben und nicht die Dienste eines der großen privaten Anbieters in Anspruch nehmen, um Zugang zum Internet zu bekommen. Damit seien aber nach Angaben des Bundesfamilienministeriums immerhin 97 Prozent des Marktes abgedeckt.

Mit dieser gesetzlichen Ausgestaltung wollte man zum einen den Kreis der Kenner der vertraulichen Sperrlisten in einem sehr engen Rahmen halten, um möglichen Missbrauch zu vermeiden. Zum anderen sind in Behörden, aber auch in Universitäten und Schulen interne Sicherungssysteme installiert, die durch stichpunktartige Kontrollen ergänzt werden und somit einen dauerhaften unbemerkten Zugriff auf illegale Internetseiten verhindern.

Dennoch stellt meiner Ansicht nach dieser Punkt eine mögliche Schwachstelle im Gesetzentwurf dar, der unbedingt Gegenstand der Evaluierung sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel

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CDU

Sehr geehrter Herr Dark,

ich hatte vergessen auf Ihre unsachlichen Unterstellungen gegenüber Ministerin von der Leyen und Minister zu Guttenberg einzugehen. Sie sollten diese polemischen und unwahren Behauptungen zurücknehmen.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Stephan Eisel