Frage von Elisabeth V. • 16.12.2023
Antwort von Stephan Brandner AfD • 08.01.2024
Die AfD stellt nicht ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages und ist somit nicht vorschlagsberechtigt.
Die AfD stellt nicht ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages und ist somit nicht vorschlagsberechtigt.
Gerade die Investitionen sind häufig aufgrund der Finanzlage der klammen Kommunen nicht zu stemmen. Unsere Ansätze sind hier vielschichtig.
Am besten melden Sie sich bei der AfD vor Ort, um abzustimmen, wie Sie sich am besten einbringen können.
Natürlich können wir auch Mittel in das Ausland versenden - allerdings nur wenn wir diese übrig haben.
Für uns steht die Einbürgerung am Ende eines langen Integrationsprozesses - und nicht am Anfang.
Allerdings sind wir in den meisten Fällen nicht klageberechtigt, da wir ein Viertel der Abgeordneten des Deutschen Bundestags hinter unserer Klage versammeln müssten.