Wieso lehnt die AfD die doppelte Staatsbürgerschaft ab? Könnte diese nicht helfen,Kriminelle (z.B.Clans) durch Entziehung der Staatsbürgerschaft der BRD abzuschieben (ohne dass diese staatenlos werden)?
S.g.Hr. Brandner,
Frau Faeser kündigte an Clan-Kriminelle auch in ihre "Heimatländer" abschieben zu wollen,nun sind aber die jüngeren Generationen schon in Deutschland geboren und können damit nicht mehr so einfach abgeschoben werden.
Wäre die doppelte Staatsbürgerschaft nicht dazu geeignet,auch hier geborene Clan-Kriminelle nach Erlangung der Staatsbürgerschaft der Heimat ihrer Vorfahren (bspw. Libanon, Türkei, Palästina usw.)in diese Länder abzuschieben? Indem man die Staaten unter Druck setzt (zB.durch zurückhalten von Subventionen) ließen sich diese doch vielleicht dazu bewegen den Clan-Kriminellen Staatsbürgerschaften auszustellen und diese dann mittelfristig auf-/zurückzunehmen.
Hätten Sie ein Konzept,wenn Sie Innenminister wären,wie man effizienter gegen Clans vorgehen sollte? (Polizeibefugnisse stärken, Gesetze verschärfen, intensivere Überwachung [bspw mittels Spyware auf dem Smartphone ermöglichen], Vermögensabschöpfung samt Beweislastumkehr verstärken) Wie würden Sie vorgehen?
Danke für Ihre Frage.
Die Clankriminalität ist nicht nur eine zunehmende Gefahr für die Bürger in Deutschland und für den deutschen Rechtsstaat, sondern auch für den inneren Zusammenhalt der Gesellschaft. Immer mehr entwickelt sich die Clankriminalität als Teil der Organisierten Kriminalität zu einem unkontrollierbaren „Staat im Staate“. Die Gefährdungslage durch kriminelle Clanfamilien ist anhaltend und gefährdet Leib, Leben und Eigentum der Bürger. Ähnlich den Aktivitäten der Mafia in Italien wird das Vertrauen des Bürgers in den Rechtsstaat unterminiert.
Das Phänomen vor allem türkischer und arabischer Clankriminalität unter erkennbarer Zunahme syrischer Tatverdächtiger steht nicht nur im Fokus der Polizei. Clankriminalität ist auch Gegenstand der öffentlichen Wahrnehmung und verfügt darum über eine politische Relevanz. Keine Woche vergeht, in der nicht über Clan-Aktivitäten in den Medien berichtet wird.
Immer wieder sind spektakuläre Straftaten zu verzeichnen, wie z. B. der Einbruch in das Nobelkaufhaus KaDeWe, der Raub einer 100-Kilo-Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum oder der Einbruch in das Dresdner Grüne Gewölbe, bei dem 2019 Kunstobjekte und Schmuckstücke mit insgesamt 4300 Diamanten mit einem Versicherungswert von mindestens 113,8 Millionen Euro entwendet wurden. Zu den zahlreichen illegalen Betätigungsfeldern von Clans können Raub, Einbrüche, Taschen- und Autodiebstähle, genauso gezählt werden wie Hehlerei, Drogenhandel, Zwangsprostitution, illegale Glücksspiele, Fälschungsdelikte und Steuerhinterziehung.
Die Besonderheit der Clankriminalität ist die Begehung von Straftaten durch Angehörige ethnisch abgeschotteter Subkulturen. Laut dem Bundeslagebild zur Organisierten Kriminalität ist sie geprägt von verwandtschaftlichen Beziehungen, einer gemeinsamen ethnischen Herkunft und einem hohen Maß an Abschottung der Täter, wodurch die Tatbegehung gefördert und die Aufklärung der Tat erschwert wird. Dies geht einher mit einer eigenen Werteordnung und der prinzipiellen Ablehnung der deutschen Rechtsordnung.
Problematisch ist diese Entwicklung auch vor dem Hintergrund, dass sich diese importierte Kriminalität in Deutschland rechtsfreie Räume geschaffen hat, in denen der Rechtsstaat und seine Institutionen sowie die demokratische Grundordnung nicht anerkannt werden.
Die Bekämpfung dieser kriminellen Subkulturen sowie der durch sie geschaffenen rechtsfreien Räume und Parallelgesellschaften muss daher besonderer Schwerpunkt von polizeilichem Handeln werden, um dadurch Sicherheit und Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates wiederherzustellen. Gleichzeitig ist ein entsprechendes Vorhaben nur durch Rückhalt in der Politik umsetzbar, der nach Auffassung der Antragsteller bisher nicht erkennbar ist.
Grundlage für den erfolgreichen Kampf gegen Clankriminalität ist allerdings neben einem dringend notwendigen personellen, finanziellen und technischen Ausbau der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden zunächst vorhandenes Wissen über deren Strukturen, Personenpotential und Wirken. Nur so kann der erfolgreiche Kampf gegen Clankriminalität, verbunden mit dem festen Willen einer Problembewältigung, geführt werden.
Bislang mangelt es den Behörden jedoch an Wissen über den Umfang der kriminellen Clans und ihrer soziokulturellen Besonderheiten, wie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1467 nach Auffassung der Antragsteller belegt, sowie den rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu ihrer effektiven Bekämpfung. So liegen bislang keine oder nur unzureichende Erkenntnisse über die Anzahl der bundesweit agierenden Clans, ihrer Benennung, ihres Personenpotentials oder der ethnischen Herkunft der ihrer Angehörigen vor. Genauso unübersichtlich ist die Zahl staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren gegen Clanmitglieder bzw. deren Verurteilungen. Allein der Verweis auf die bereits 2019 eingerichtete „Bund-Länder-Initiative zur Bekämpfung der Clankriminalität (BLICK)“ oder der Hinweis auf ein sich in der Erarbeitung befindliches Konzept zur Erstellung einer bundesweiten Lageübersicht können der Thematik nicht Herr werden.
Bisherige Ansätze zur Bekämpfung der Clankriminalität wie Razzien und Beschlagnahmungen bleiben im Hinblick auf den Kern des Problems weitgehend erfolglos.
Die Politik ist daher gefordert, den Fokus verstärkt auf die Clankriminalität zu legen. Polizei und Justiz benötigen für die Bewältigung dieser Aufgabe nicht nur politischen Rückhalt, sondern die passenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie eine adäquate Ausstattung, um eine Überlegenheit des Rechtsstaates zu schaffen. Kriminelle Parallelgesellschaften dürfen nicht länger toleriert werden. Der Rechtsstaat kann langfristig nur dann von seinen Bürgern Akzeptanz erwarten, wenn dieser den Bürger effektiv schützt und rechtsfreie Räume mit den gebotenen Mitteln bekämpft.
Folgende Maßnahmen möchten wir umsetzen:
jährlich ein eigenständiges Bundeslagebild zur Clankriminalität, ähnlich dem Lagebild Clankriminalität in Nordrhein-Westfalen, zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieses soll Statistiken über die Anzahl der Clans, ihrer Benennung bzw. ihres Familiennamens, ihres Personenpotentials, ihrer ethnischen Herkunft und den Staatsangehörigkeiten ihrer Mitglieder sowie deren kriminellen Hauptbeschäftigungsfeldern enthalten. Ebenso sollte illegaler Waffenbesitz sowie die Verfechtung von Clans in das private Sicherheitsgewerbe, in die Rocker- oder rockerähnliche Szene, in die Schleuser-Kriminalität, die Beteiligung von Clans an Betrugsdelikten wie dem sog. „Enkeltrick“ recherchiert und dokumentiert werden. Gleiches gilt für Geldwäscheaktivitäten, die Anlage von aus Straftaten gewonnenen Geldern in Immobilien und den Abfluss von aus Straftaten gewonnenen Geldern ins Ausland. Wichtig ist hierbei die Aufnahme aller Clan-Gruppen, die in Deutschland mittlerweile kriminell in Erscheinung treten, also auch süditalienische, türkische, kurdische, libanesische, palästinensische, irakische, syrische, albanische, tschetschenische, nigerianische und sonstige Clans;
in Kooperation mit den Bundesländern für eine ausreichende finanzielle, personelle und technische Ausstattung sämtlicher Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden Sorge zu tragen;
alle rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen oder zu schärfen, um die Clankriminalität wirksam bekämpfen zu können – hierzu zählt die Beschlagnahme von illegal erworbenem Vermögen (in eklatanten Fällen u. U. mit dem Mittel der Beweislastumkehr) – und bei erwiesener Straffälligkeit eines Elternteiles im Bereich der Clankriminalität eine verstärkte und gerade auf diesen Bereich spezialisierte Betreuungs- und Beobachtungsinstanz durch die Jugendämter vorzusehen und hierfür entsprechende Personalstellen zu schaffen, um im Interesse des Kindeswohls ein Heranwachsen der zugehörigen und betroffenen Kinder in Rechts- und Gesetzestreue zu ermöglichen;
Intensivierung der übergreifenden Zusammenarbeit der Bundesbehörden und der Bund-Länder-Koordinierung, auch über die Initiative „BLICK“ hinaus;
die Sammlung von Informationen über Strukturen und Tätigkeiten krimineller Clanfamilien nicht nur durch Polizeibehörden, sondern auch durch die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, sofern durch Clans grundlegende Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abgelehnt werden oder sich Verbindungen zum islamistischen Terrorismus aufzeigen;
die Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Clankriminalität unter Federführung des Bundeskriminalamtes in enger Abstimmung mit den Landeskriminalämtern;
Intensivierung der Zusammenarbeit mit ausländischen Polizeibehörden – nicht nur im Rahmen von Europol, sondern auch von Interpol – zur Analyse der transnationalen Täterstrukturen im Bereich der Clankriminalität;
Durchführung von anonymen Befragungen von Polizeibeamten, Staatsanwälten, Richtern und weiteren relevanten Behördenmitarbeitern mit der Fragestellung, ob in der Vergangenheit bereits Bedrohungen oder Einflussnahmen, die nicht offen zugegeben wurden, stattgefunden haben;
Einführung der datenschutzrechtlichen, technischen und personellen Voraussetzungen, um Daten über kriminelle Mitglieder von Clanfamilien von verschiedenen Behörden zusammenzuführen und zentral zu erfassen, insbesondere Daten zu Kriminalität, ausländerrechtlichem Status, Sozialleistungsbezug, Daten der Finanz- und Jugendämter sowie Informationen über Verbindungen zu islamistischen Organisationen;
Erfassung von Informationen über die Clanzugehörigkeit Krimineller in den relevanten polizeilichen Datenbanken;
Einrichtung einer Ermittlungsgruppe beim Bundeskriminalamt zur Feststellung der echten Identität von angeblich staatenlosen kriminellen Mitgliedern von Clanfamilien nach Vorbild der in Berlin im Jahr 2000 eingerichteten und 2008 aufgelösten „Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Ident“ zur Unterstützung der Landeskriminalämter;
Einrichtung eines anonymen Hinweissystems auf Straftaten zur Bekämpfung der Clankriminalität nach dem Vorbild der Korruptionsbekämpfung;
Verbesserung der technischen Ausstattung der Polizei- und Justizbehörden zur Auswertung und Aufbereitung beweisrelevanter Kommunikationsdaten;
Einführung von gesetzlichen Regelungen, durch welche Notare dazu verpflichtet werden, Verdachtsfälle von Geldwäsche an die Strafverfolgungsbehörden zu melden;
Einführung von gesetzlichen Regelungen, durch welche aus Vermögensabschöpfung stammende Mittel zur Finanzierung der Strafverfolgung und für die Opferentschädigung verwendet werden können;
Einführung von gesetzlichen Regelungen zur Erleichterung der Ausweisung kri- mineller Clanmitglieder, der Verhinderung der Einbürgerung von kriminellen Mitgliedern von Clans und der möglichen Rücknahme ihrer Einbürgerung sowie dem konsequenten Vollzug dieser Regelungen;
kriminellen Clan-Gruppierungen mit einer „Null-Toleranz-Politik“ gegenüber zu treten, den allgemeinen Ermittlungsdruck zu erhöhen sowie alle geschäftlichen und privaten Aktivitäten der Clanmitglieder zu durchleuchten, um jegliche Verstöße gegen geltendes Recht ahnden zu können;
Überprüfung sämtlicher strafrechtlicher Normen – prozessual wie materiell, auch im Jugendstrafrecht – hinsichtlich einer Verschärfung dahingehend, dass dem Eindruck einer sog. „Kuscheljustiz“ entgegengewirkt wird, mit anschließender Vorlage entsprechender Entwürfe zu den erforderlichen Gesetzesänderungen, sowie Einwirken auf die Bundesländer im Rahmen der JMK, dass auch bei den strafvollzugsrechtlichen Regelungen es nicht zu einem Eindruck einer „Kuscheljustiz“ kommt.