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Stephan Brandner
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Frage von Torsten R. •

Werden Sie im BT der beabsichtigten Änderung des InfSchG zustimmen, wonach Arbeitgeber den Impfstatus abfragen können?

Sehr geehrter Herr Brandner,

die erneute Änderung des Infektionschutzgesetzes greift tief in Grundrechte ein und führt zu Ungleichbehandlungen, da - und zwar völlig zu Recht (!) - im Übrigen höchstpersönliche Gesundheitsdaten den Arbeitgeber nichts anzugehen haben. Hier soll erneut eine 2-Klassen-Gesellschaft geschaffen bzw. der Pflichtimpfung bzg. Covid19 durch die Hintertür eingeführt werden. Das ist schon aus ganz grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen
T. R.

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Ganz klar: Nein!

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Sehr geehrter Herr R.,

danke für Ihre Frage. Jeder, der noch ganz bei Trost ist, wird dieser Änderung nicht zustimmen.

Beste Grüße
Stephan Brandner

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