Werden Alleinerziehende vom Staat finanziell unterstützt, wenn sie den anderen Elternteil begründet aus der Erziehungsverantwortung hinausdrängen.
Sehr geehrter Herr Brandner,
ich habe heute bezüglich der Interessen der AFD recherchiert und landete auf der Seite "Themen & Positionen" (https://www.afd.de/familie-bevoelkerung/). Hier wird angegeben, dass sie Alleinerziehende unterstützen möchten. Des Weiteren wird ergänzt: "Der Vorteil einer besonderen Unterstützung durch die Solidargemeinschaft sollte nur denjenigen Alleinerziehenden gewährt werden, die den anderen Elternteil nicht aus der Teilhabe an der Erziehungsverantwortung und praktischen Erziehungsleistung hinausdrängen". Da stellt sich mir folgende Frage, was ist, wenn der andere Elternteil beispielsweise unter Alkoholsucht oder ähnliches leidet. Oder der andere Elternteil in der Vergangenheit handgreiflich wurde. Wird dann die Unterstützung dennoch gewährleistet oder nicht? Denken Sie nicht dies sollte ausführlicher erläutert werden, damit es nicht beispielsweise dafür verwendet wird, gegen Ihre Partei zu hetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Emil Y.
Danke für Ihre Frage. Details können natürlich nie im Rahmen von Kurzdarstellungen dargelegt werden. Der Einzelfall kann selbstverständlich abweichen. Die von Ihnen dargestellte Absatz bezieht sich auf Alleinerziehende, die ohne Not das andere Elternteil aus den Erziehungsaufgaben heraus drängt.