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Stephan Brandner
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Frage von Steffen K. •

Welche rechtl. Grundlage erlaubt es Parteien mit Klimaschutzmaßnahmen zur Wahl anzutreten, die laut DIW ein gesetzlich verankertes Klimaziel von unter 1,5°C nicht erreichen können? Ist das legal?

Sehr geehrter Herr Brandner,

dieser Artikel der Tagesschau (https://www.tagesschau.de/inland/btw21/diw-studie-klimakrise-101.html) beschreibt dass die geplanten Maßnahmen zur Senkung der Erderwärmung keiner Partei die "gesetzlich" verankerten Klimaziele erreichen können. Ich bin mir nicht sicher in welchem Rahmen hier "gesetzlich" gemeint ist. Aber wenn ich vorhabe ein Gesetz zu brechen und vorher in meinem Wahlprogramm öffentlich darauf hinweise und dann nicht dafür bestraft werde verstehe ich hier die Verwendung des Begriffes: "Gesetz" nicht. Sind die Klimaziele nun gesetzlich verankert und ziehen bei einem Verstoß eine Strafe nach sich oder gibt es eigentlich gar keine "gesetzlich" verankerten Ziele?

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Sehr geehrter Herr K.,

danke für Ihre Frage. Grundlage sollte das Bundes-Klimaschutzgesetz sein (http://www.gesetze-im-internet.de/ksg/KSG.pdf). Jedoch lässt sich jedes Gesetz ändern oder gar abschaffen. Jedes Wahlprogramm jeder Partei enthält große Mengen an Forderungen, die mit den geltenden Gesetzen nicht in Einklang stehen und Gesetzesänderungen nötig machen. Das ist ja genau der Sinn der Wahlprogramme.

Mfg
Stephan Brandner 

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