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Stephan Brandner
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Frage von werner o. •

Warum stimmt die AfD gegen die Änderung der EsT- Höhe der Rente im unteren, noch EsT.- Pflichtigen Bereich? Die Est. sollte eigentlich erst ab einer Rente (nicht Pension!) von 1900€ berechnet werden.

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Die AfD forderte die Bundesregierung bereits auf, kurzfristig einen Gesetzentwurf vozurlegen, mit dem eine „Zweifachbesteuerung“ von Renten und ähnlichen Leistungen der Altersversorgung vermieden wird. Die AfD-Fraktion schreibt in einem Antrag (19/10629), die gesetzlichen Renten und Basisrenten würden sich im Übergang zur sogenannten nachgelagerten Besteuerung befinden, die stufenweise eingeführt werde. Bei der nachgelagerten Rentenbesteuerung seien die Rentenversicherungsbeiträge steuerlich abzugsfähig. Andererseits würden die Rentenbezüge voll versteuert. Derzeit werde die Einkommensbesteuerung von der Beitragszahlungsphase in die Rentenzahlungsphase verschoben. Dabei ergebe sich ein Steuerstundungseffekt

Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass es zu einer nicht unerheblichen Zweifachbesteuerung komme, sodass auch der Anteil der Renten einer Besteuerung unterwerfen werde, der aus Beiträgen stamme, die bereits versteuert worden seien, schreibt die AfD-Fraktion. Dies entspreche nicht den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Vorgaben. Im Alterseinkünftegesetz werde von einer zu kurzen Übergangsphase ausgegangen. Die steuerliche Behandlung der Einzahl- und Auszahlphase sei nicht hinreichend abgestimmt. „Legt man für einen Eckrentner eine Beitragszeit von 45 Jahren zugrunde, so dürfte, ausgehend von einer vollen steuerlichen Abzugsfähigkeit der Beiträge ab 2025, eine volle Rentenbesteuerung erst ab einem Rentenbeginn im Jahr 2070 vorgenommen werden. Der Gesetzgeber hat die Übergangsphase jedoch um 30 Jahre verkürzt“, kritisiert die AfD-Fraktion.

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