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Frage von Gerd Z. •

Warum können die Mandatsträger nicht nach Arbeitsrecht behandelt werden?

Mandatsträger haben einen Arbeitsvertrag auf Zeit. Danach ist Schluss. Überganggeld sollte daher abgeschaft werden. Wer vorzeitig sein Amt/Mandat niederlegt, kündigt sozusagen. Warum muss der Steuerzahler dann noch für diesen Menschen mit üppigen Übergangsgelder aufkommen oder ihm gar Lebenslange Rente zahlen.Ist Das nicht unsolidarisch? Wer nicht in ein Solidarischessystem einzahlt sollte auch nichts aus diesem System erhalten, oder nicht?

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Antwort von
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Danke für Ihre Frage. Natürlich sind Mandatsträger keine Angestellten im klassischen Sinne. Dennoch gebe ich Ihnen völlig recht, dass eine Überarbeitung der Übergangsregelungen nötig ist. Wir werden uns der Sache annehmen und hoffen hier eine Änderung erreichen zu können.

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