Warum hat Ihre Fraktion höhere Freibeträge für Alleinerziehende abgelehnt?
Sehr geehrter Herr Brandner, ich halte gerade ein Flyer der Omas gegen Rechts in den Händen. Darin geht es um verschiedene Anträge zu sozialen Fragen und das diese von der AFD alle abgelehnt wurden. Ich habe mir nur den oberen Antrag ausgesucht, würde mich aber auch sehr freuen, wenn Sie sich in Gänze zu dem Flyer äußern könnten (sofern Ihnen dieser überhaupt bekannt ist). Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Danke, wir haben zu jedem dieser auf dem Flyer genannten Punkte die Wahrheit zusammengestellt. Hier die Argumente:
Höhere Freibetrage für Alleinerziehende? Abgelehnt.
und
Einmaliger Kinderbonus von € 300,- je Kind? Abgelehnt.
Diese steuerlichen Maßnahmen wurden im Jahr 2020 durch das Zweite Corona-
Steuerhilfegesetz eingeführt bzw. geändert. Dieses Gesetz beinhaltete eine Vielzahl
von Maßnahmen. Konkret betrafen die genannten Veränderungen folgendes:
Für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind wurde ein einmaliger Kinder-
bonus von 300 Euro gewährt. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde
befristet auf zwei Jahre auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben.
Eine Zustimmung zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz kam nicht in Frage:
Der Arbeitskreis Finanzen sah in dem Maßnahmenbündel des Zweiten Corona-
Steuerhilfegesetzes eine falsche Schwerpunktsetzung. Er hatte mit seinem über
die Fraktion eingebrachten Antrag „Steuerliche Sofortmaßnahmen zur Bewälti-
gung der Corona-Krise“ (BT-Drs. 19/18727 vom 22.04.2020) eine fundamental
andere Schwerpunktsetzung zur Bewältigung der Corona-Krise gefordert und
seine Haltung mit dem Antrag „Arbeitnehmer, Kleinunternehmer, Freiberufler,
Landwirte und Solo-Selbständige aus der Corona-Steuerfalle befreien und gleich-
zeitig Bürokratie abbauen“ (BT-Drs. 19/20071), zum Gesetzgebungsverfahren hin,
weiter konkretisiert.
Der Arbeitskreis Finanzen hat sich zudem in der 19. und 20. Wahlperiode eindeu-
tig für eine viel bessere, steuerliche Förderung bzw. Entlastung von Familien posi-
tioniert, als dass die jeweiligen Bundesregierungen und die sie tragenden Koaliti-
onsfraktionen vorgesehen haben. Zu nennen sind hierbei u. a. die Anträge der AfD-
Bundestagsfraktion auf BT-Drs. 19/28763 und 20/4672 zur Einführung eines Fa-
miliensplittings. Dies erfolgte im Übrigen auch in Übereinstimmung mit dem
Grundsatzprogramm der AfD, das die Einführung eines Familiensplittings vor-
sieht.
Zum Kinderbonus ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass aufgrund des damaligen
Belassens des Kinderfreibetrages bestimmte Kinder ungleich behandelt wurden
und dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit aus Sicht des Ar-
beitskreises Finanzen nicht ausreichend Rechnung getragen wurde.
Übrigens hat auch die Fraktion der FDP gegen den Entwurf zum Zweiten Corona-
Steuerhilfegesetz gestimmt. Zur Abrundung ist festzustellen, dass wir dennoch zu
Gunsten der Familien und im Gegensatz zur FDP, in der Binnendifferenzierung dem Änderungsantrag Nr. 2 der Koalitionsfraktionen zur frühzeitigeren Auszah-
lung des Kinderbonus zugestimmt haben.