Sollten Ihrer Meinung nach Straftäter, die beispielsweise wegen eines Betrug- oder Gewaltdeliktes verurteilt wurden Mandate in deutschen Parlamenten ausüben oder prominente politische Ämter bekleiden?
Sehr geehrter Herr Brandner, ich hatte Ihnen diese Frage schon vor einiger Zeit gestellt, sie verwiesen auf § 45 StGB. Das war aber gar nicht so sehr meine Frage, der Gesetzgeber hängt die Hürde hier ja sehr hoch, vermutlich ging man von innerparteilichen "Selbstreinigungsprozessen" aus.
Mich würde vielmehr Ihre persönliche Meinung interessieren als Mensch und als Fraktionsvorsitzender im höchsten deutschen Parlament. Wie stehen Sie dazu? Können solche Personen grundsätzlich noch glaubhaft die demokratische Grundordnung vertreten? Ich nehme auch die Frage meines Vorredners zum Anlass, den wohl die gleiche Sorge umtreibt.
Die afd tritt immer wieder als "Rechtsstaatspartei" auf, insofern sollte Ihnen die Beantwortung der Frage ja besonders am Herzen liegen.
Danke, ich bin kein Fraktionsvorsitzender und auch wenn Sie die Frage noch 5 mal stellen, ändert sich nichts an meiner Antwort.