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Stephan Brandner
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Frage von Christoph G. •

Gibt es bezüglich der Versammlungsfreiheit rechtliche Unterschiede bei Zulässigkeit/Auflagen bzgl. Themen(Demonstration gg. Russland-Angriffskrieg, gg. Lebensmittelverschwendung und für Grundrechte)?

Sehr geehrter Herr Brandner,
Art.8 GG gewährt friedliche Versammlungsfreiheit. In einer freiheitl. Demokratie ist eine friedliche Demonstration einer Minderheit als Hinweis gg. Politik der Regierung/Mehrheit unabhängig vom Thema (G7-Gipfel, Atomkraft, Klimapolitik, Grundrechte, Bauernverband) zu akzeptieren.
Zurecht wurde für Freiheit der Ukraine demonstriert. Mich haben aber die Bilder von zig Tausend Demonstranten in Berlin ohne 1,5Meter-Abstand erstaunt. Hatte nicht Innenministerin Faeser Mitte Januar 2022 bei nur halb so hoher Inzidenz verlauten lassen, dass man auch von zu Hause aus demonstrieren könne und nicht gleichzeitig an zahlreichen Orten auf die Straße gehen müsse. Wurden alle Arten von Versammlungen (Ukraine, Grundrechte, Lebensmittelverschwendung)unter ähnlichen Auflagen (Teilnehmerbeschränkung wg. Corona, Abstand) genehmigt?Wieso ist dann eine Beeinträchtigung anderer Rechte (gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr durch Festkleben an Straßen, Vollsperrung A20) möglich?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr. G.

danke für Ihre Frage. Es scheint als gäbe es in Deutschland mittlerweile 'Gute Demos - Schlechte Demos'. Diesen Zustand lehnen wir ab. Die Versammlungsfreiheit gilt für alle Anliegen und nicht nur für jene, die der Regierung gut gefallen.

Beste Grüße

Stephan Brandner 

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