Frage an Stephan Brandner von Martin H. bezüglich Politisches Leben, Parteien
Sehr geehrter Herr Brandner,
ich beziehe mich auf meine Fragen vom 28.05.2021, kurz vor 16.00 Uhr, bezüglich Ihres Beitrags zur Ankündigung von Bundespräsident Steinmeier, für eine weitere Amtszeit zu kandidieren. Vielen Dank für Ihre Antworten, welche leider neue Fragen bei mir aufwerfen:
1) Warum behaupten Sie bei quasi jeder Gelegenheit, dass das Infektionsschutzgesetzt verfassungswidrig sei, obwohl noch kein Gericht diese festgestellt hat?
2) Hier bitte ich Sie nochmals, konkrete Belege dafür zu nennen, dass das Bundespräsidialamt die Novelle des Infektionsschutzgesetzes nicht geprüft hat? (soweit ich informiert bin, gibt es keine zeitlichen Vorgaben zur Prüfung eines Gesetzes und die von Ihnen formulierte "Tatsache" scheint mir mehr Ihre eigene Meinung als ein konkreter objektiver Beleg).
Mit herzlichem Dank und sonnigen Grüßen
Martin Hellwig
Sehr geehrter Herr H., danke für die Nachfragen, die ich gern beantworte.
1. Die Verfassungswidrigkeit ergibt sich nicht aus der Feststellung durch das Gericht – sie it objektiv vorhanden.
2. Der Bundespräsident hat das Gesetz bereits unterzeichnet - seine Prüfung ist daher doch offensichtlich abgeschlossen. Hätte eine Prüfung stattgefunden, wäre das Ergebnis eindeutig.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Brandner