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Stephan Brandner
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Frage von Elke L. •

Frage an Stephan Brandner von Elke L. bezüglich Innere Angelegenheiten

Erklären sie bitte einmal Volksbegehren, Volksentscheid. Wegen der Enteignung die im Raum steht.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrte Frau Lansing,
danke für ihre Frage.
Beim Volksbegehren ergreift das Volk die Initiative zur Schaffung einer Regelung, bes. eines Gesetzes durch das Parlament, notfalls durch einen Volksentscheid. Der Volksentscheid stellt die verbindliche Entscheidung über die vorgelegte Sachfrage dar. Bei der Volksinitiative verlangen die Bürger, dass sich das Parlament mit einer Angelegenheit befassen soll.

In Deutschland spielen direktdemokratische Elemente jedenfalls auf Bundesebene leider nur eine untergeordnete Rolle. Das Grundgesetz sieht Volksabstimmungen nur bei der Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29 Abs. 2 GG) und im Fall einer neuen Verfassung (Art. 146 GG) vor. Im Übrigen ist eine unmittelbare Beteiligung des Staatsvolkes auf Bundesebene nach h. M. unzulässig.
Als AfD setzen wir uns dafür ein, dass die direkte Demokratie in Deutschland gestärkt werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Brandner

 

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