Frage an Stephan Brandner von Peter N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr MdB Brandner,
eine Zeitschrift der AfD titelte vor einigen Monaten: „Wir sind eine Rechtsstaatspartei“ (siehe https://afdkompakt.de/2019/01/16/afd-zitate-zur-erklaerung-des-bfv-praesidenten-die-afd-sei-ein-prueffall/).
Nun gibt es in Ihrem Landesverband in Thüringen eine Abgeordnete des Thüringer Landtags, die wegen Betrugs zum Nachteil des Landtags rechtskräftig verurteilt wurde (siehe https://www.jurion.de/news/388267/OLG-Thueringen-Verurteilung-der-Landtagsabgeordneten-Wiebke-Muhsal-wegen-Betruges-ist-rechtskraeftig/).
Wie passt das zur Selbstbeschreibung der AfD? Was hat der Landesverband oder die Fraktion gegen die betreffende Abgeordnete veranlasst? Warum ist sie noch immer in der Landtagsfraktion der AfD? Bei welchen Straftaten würde sich die Fraktion von Mitgliedern trennen?
Bitte fügen Sie Ihrer Antwort Quellen bei.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Nagel
Sehr geehrter Herr Nagel,
herzlichen Dank für Ihre Frage und das Interesse an meiner Arbeit als Abgeordneter. Ein Rechtsstaat definiert sich wie folgt:
1.
Staat, der [gemäß seiner Verfassung] das von seiner Volksvertretung gesetzte Recht verwirklicht und sich der Kontrolle unabhängiger Richter unterwirft.
Eine Verbindung zu dem von Ihnen geschilderten Fall kann ich nicht finden. Im Gegenteil. Zu weiteren Fragen, die die Landtagsfraktion betreffen würde ich Sie bitten, diese zu kontaktieren, da ich keinen Einblick habe. Auch der Landesverband ist sicher offen für Ihre Fragen.
Beste Grüße
Stephan Brandner