Frage an Stephan Brandner von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Brandner,
mich interessiert, ob Sie nun -mit den Möglichkeiten eines Ausschußvorsitzenden im Bundestag ausgestattet- die drei Fragen um das Thema der "Zusammenarbeitsrichtlinie" (s. SPIEGEL-Beitrag Prof. M. Buback, 1) beantworten können, welche ich Ihnen 2015 gestellt hatte (2) oder was Sie daran hindert:
1.) Gilt die von Prof. Buback erwähnte "Zusammenarbeitsrichtlinie" in Thüringen bzw. anderswo noch immer?
2. Falls sie gilt noch gilt: Darf also z.B. der Soz.Päd. S. K. (als neuer Präsident des Verfassungsschutzamtes) dann in besagter Weise womöglich angestrengte Ermittlungsverfahren gegen seine Leute abblasen, wenn ihm das gefällt?
3. Unternimmt die AfD nun etwas gegen die "Zusammenarbeitsrichtlinie" oder ist sie für deren Fortbestand bis in die Zeit der angestrebten Machtübernahme hinein?
Ich bitte höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.
Hochachtungsvoll
Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr.
Verein Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-135692260.html
2) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/stephan-brandner/question/2015-12-10/19974
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Als Vorsitzender der Rechtsausschusses bin ich mit keinerlei zusätzlichen Möglichkeiten ausgestattet, die es mir vereinfachen, Ihre Fragen zu beantworten. Das Thema steht aktuell nicht auf unserer Agenda.
Beste Grüße
Stephan Brandner