Frage an Stephan Brandner von Frank D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Brandner,
auf meine Frage vom 26.02.2018 haben Sie mir in Ihrer Antwort zugestimmt, dass die derzeitige (Rechts-)Praxis, wonach das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden ohne Begründung ablehnen kann, problematisch ist. Sie vertreten jedoch die Ansicht, dass aufgrund der Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichtes dies derzeitig leider hinzunehmen sei, ohne dass es jedoch gutzuheißen wäre.
Aus meiner Sicht machen Sie es sich an dieser Stelle zu einfach, da Sie in Ihrer Antwort außen vor lassen, dass eben Politiker des Bundestages – wie Sie – die Möglichkeiten haben, den derzeitigen unzureichenden Schutz der Grundrechte der Bürger zu verbessern.
Einerseits können Politiker das Bundesverfassungsgerichtsgesetz so verbessern, dass alle Bürger nach erfolglosem Durchlaufen des Instanzenweges einen Zugang zum Bundesverfassungsgericht haben. Andererseits haben es die Politiker des Bundestages auch in der Hand, die materielle und personelle Ausstattung des Bundesverfassungsgerichtes so zu verbessern, damit ein wirksamer Grundrechteschutz aller Bürger dieses Landes möglich wird. Mit fehlen in Ihrer Antwort diesbezügliche Ausführungen von Ihnen bzw. der AfD. Oder muss ich davon ausgehen, dass konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Grundrechte für die AfD nicht so wichtig sind?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Dr. Baum,
die AfD steht wie keine andere Partei hinter der Wahrung der Grundrechte in Deutschland.
Die AfD setzt sich für die Entlastung der Gerichte und für mehr Richterstellen ein. Nur ist dies nach wenigen Monaten im Bundestag natürlich noch nicht umgesetzt. In den anstehenden Haushaltsverhandlungen werden wir dies berücksichtigen. Ich danke Ihnen für Ihre Hinweise und wünsche alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Brandner