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Stephan Brandner
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Frage von Fabian M. •

Frage an Stephan Brandner von Fabian M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Am 24.01 schrieben sie auf eine Frage über Volksentscheide: "Wir wollen dem Volk das Recht geben, über vom Parlament beschlossene Gesetze abzustimmen. [...] Dazu verweise ich auf unser Wahlprogramm: >>Das deutsche Volk ist ebenso mündig wie das der Schweizer, um ohne Einschränkung über jegliche Themen direkt abzustimmen.<< "

Ich möchte von ihnen gerne wissen Herr Brandner, warum sie über spezifisch vom Parlament beschlossene Gesetze reden, während der von ihnen selbst aus dem Parteiprogram zitierten Abschnitt einen größeren Anwendungsspielraum bietet. Im Parteiprogramm werden klar mit Bezug auf den Asylrecht auch die Grundrechte einbezogen, auf die unsere Staatsordnung aufbaut und die selbst unser Parlament aus guten Gründen nicht aufheben kann. Daher meine Frage, warum vertreten sie nicht die Meinung ihres Parteiprogrammes korrekt, bzw. warum wird der Inhalt nicht klar so umformuliert, dass die Gültigkeit aller Grundrechte von der Menschenwürde bis zum Asylrecht nicht durch Volksentscheide ihre Gültigkeit verlieren könnten. Zur Zeit verstößt diese ungenaue Definition klar gegen Artikel 19 (2) des GG.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Moers,

niemand hat vor Grundrechte, außer Kraft zu setzen. Allerdings sind auch die Regelungen des Grundgesetzes nicht unveränderbar. Die Ewigkeitsklausel, auf die Sie vermutlich ansprechen, bezieht sich auf die Menschenwürde und die föderale Struktur des Staates. An diesen Stellen ist eine Grundgesetzänderung nicht möglich. An anderen hingegen schon. Das Grundgesetz war und ist auch immer mit der Zeit gewachsen und war zahlreichen Veränderungen unterworfen. Warum sollte man diese nicht auch in Volksentscheidungen abstimmen lassen?

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Brandner

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