Frage an Stephan Brandner von Fabian M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Brandner,
Inwiefern stehen sie zu den deutschen Sprachen: Dänisch, Sorbisch, Romanes, Jiddisch und Friesisch, die sie anscheinend nicht in ihren 2 Seiten langen Gesetzesentwurf vor der Bundestag am 2.3.2018 für erwähnenswert gehalten haben. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/009/1900951.pdf, obwohl auf der von ihnen selber im Gesetzesentwurf verlinkten Wikipedia- Seite auf diese deutsche Sprachen auch eingegangen wurde und trotz der rechtlichen Position dieser Sprachen in Deutschland, die gegen eine deutsche Amtssprache sprechen würde.
Werden diese als deutsche Sprachen anerkannten Kulturgüter nicht nach ihren Antrag automatisch ungleichwertig entrechtet, wenn sie nicht gleichwertig im GG aufgelistet werden? Sie verweisen nirgendwo auf Deutsche Minderheitensprachen, die nach ihrem Entwurf logischerweise als eine Alternative zur amtlichen Sprache jederzeit zur Verfügung stehen müssten. Allein dies wäre ein sehr großer bürokratischer Aufwand, trotz weniger Nutzer.
Inwiefern haben wir irgendwelche Folgen aus ihren Antrag in unseren allgemeinen Sprachgebrauch/Bildungssystem zu erwarten, da ja ansonsten dieser Gesetzesentwurf ohne jegliche Folgen bloß eine bürokratische Papier- und Steuerverschwendung darstellen würde.
Inwiefern unterscheidet sich in seinen Auswirkungen ihr Antrag von dem Antrag der AfD- Fraktion in Baden-Württemberg 2017: "Deutsch als verpflichtende Umgangssprache an Schulen", der unter einer einzelnen Seite lang war und dennoch 5 Rechtschreibfehler aufwies (eingereicht von Herrn Meuthen) https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/1000/16_1526_D.pdf
Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Erläuterung
F. M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Herr Brandner hat mit seiner Rede zu dem von Ihnen angesprochenen Punkt bereits viele Ihrer Fragen beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Brandner