Frage an Stephan Brandner von Anne-Marie B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Brandner
Meine Frage bezieht sich auf die Höhe der gegenwärtigen Hartz 4 und Sozialhilfesätze und wie Sie und Ihre Partei sich vorstellen diese zu regeln.
Gegenwärtig betragen die Hartz 4 und Sozialhilfesätze 416€ pro Monat, was nicht gerade viel ist. Es reicht grade einmal für das Mindeste und selbst da muss man sich stark einschränken. Man hat arge Probleme wenn mal der PC oder das Fahrrad kaputt geht und es gibt auch kein Kino, keinen Espresso in einem Cafe trinken und auch kein Eis für die Kinder, so gering ist der Satz. Viele Hartz4 und Sozialhilfeempfänger müssen zur Tafel gehen da das Geld einfach nicht reicht.
Ich kann verstehen das man Arbeitslosen einen relativ geringen Betrag zahlt um ihnen einen Anreiz zu geben sich einen Job zu suchen, aber was ist Sozialhilfeempfängern, von denen sichlich die meisten unverschuldet arbeitsunfähig geworden sind?
Würden Sie sich also dafür aussprechen die Hartz 4 Regelsätze - oder zumindest die Sozialhilfesätze für Leute die Arbeitsunfähig sind - deutlich zu erhöhen, beispielsweise auf 600-800€ pro Monat?
600-800€ pro Monat sind zwar immer noch nicht all zu viel, aber eine solche Erhöhung wäre nicht nur eine Entlastung für Hartz 4 und insbesondere Sozialhilfeempfänger die aus verschiedensten Gründen nicht arbeiten können, es würde außerdem den Binnenmarkt massiv ankurbeln, da Hartz 4 und Sozialhilfeempfänger das Geld nicht sparen, sondern wirklich ausgeben und somit wäre das ganze nicht nur sozial, sondern auch ein extrem gutes Konjunkturprogram.
Vielen Dank
A. B.
Sehr geehrte Frau B.,
die AfD plant umfassende Änderungen im Sozialsystem, insbesondere an den sogenannten Hartz IV-Gesetze. Eine Möglichkeit ist eine „Aktivierende Grundsicherung“ als Alternative zum Arbeitslosengeld II (sogenanntes „Hartz IV“). Dabei schmilzt der staatliche Unterstützungsbetrag der Grundsicherung mit wachsendem Einkommen immer weiter ab, bis ab einem bestimmten Einkommen Einkommensteuer zu entrichten ist, statt einen staatlichen Unterstützungsbetrag zu erhalten. Das erzielte Einkommen soll nicht wie bisher vollständig mit dem Unterstützungsbetrag verrechnet werden. Stattdessen verbleibt dem Erwerbstätigen stets ein spürbarer Anteil des eigenen Verdienstes. Dadurch entsteht ein deutlicher Arbeitsanreiz. Wer arbeitet, wird auf jeden Fall mehr Geld zur Verfügung haben als derjenige, der nicht arbeitet, aber arbeitsfähig ist (Lohnabstandsgebot). Missbrauchsmöglichkeiten sind dabei auszuschließen. So könnten Sie mit Hilfe eines kleinen Zuverdienstes ihr Einkommen erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Brandner