Frage von Volker H. • 06.10.2018
Frage an Steffen Rühl von Volker H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Rühl,
die Änderung des Artikel 124 der Verfassung des Landes Hessen beinhaltet die Einführung eines Quorums von 25% der Stimmberechtigten, wenn ein Volksentscheid stattfindet. Dies bedeutet faktisch eine Verschlechterung der Volksrechte bei künftigen Volksabstimmungen. Wie stehen Sie zur Stärkung der Volksrechte und zur Einführung einer bundesweiten Volksabstimmung?
Antwort von Steffen Rühl AfD • 07.10.2018
Sehr geehrter Herr H.,
wir von der AfD treten für mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung ein. Das heißt auch, dass wir uns für bundesweite Volksabstimmungen einsetzen. Wir empfehlen den Wählerinnen und Wählern die Änderung des Artikel 124 abzulehnen, da es sich hier um ein Feigenblatt handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Rühl