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Antwort von Steffen Laube
Bündnis 90/Die Grünen
• 16.08.2021

Deutsche Soldatinnen und Soldaten dürfen im Ausland nur bei Einsätzen präsent sein, wenn diese im Rahmen der Vereinten Nationen stattfinden und zur Verteidigung der Menschenrechte und Schaffung von Frieden dienen.

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