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Steffen Bilger
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Frage von Volker S. •

Frage an Steffen Bilger von Volker S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Bilger,

seit dem Terroranschlag in Paris habe ich viele Gespräche geführt. Jeder möchte weitere Terroranschläge verhindert wissen, ohne unsere Freiheit einzuschränken. Ein Diskussionspunkt war immer wieder die VDS (Vorratsdatenspeicherung).
Auch wenn ich persönlich gegen VDS bin, würde ich mir bei der politischen Diskussion wünschen, dass Zahlen und Fakten eine wichtige Rolle spielen.
Z.B. zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es durch die VDS in Ländern, in denen es VDS gibt?

Mir ist klar, dass Sie mir diesen Punkt nicht detailliert beantworten können, deshalb möchte ich auf einen anderen Punkt hinaus:

Wenn Gesetze erlassen werden, die die Grundrechte (z.B. Recht auf informationelle Selbstbestimmung) einschränken, sollten zwei Dinge zentral diskutiert werden:

A) Die Einschränkung eines Freiheitsrechts muss in Relation zu einem Vorteil für die Gesellschaft stehen. D.h. der Zugewinn an Sicherheit muss mit Zahlen belegbar sein.

B) Eine Einschränkung an Freiheitsrechten sollte nie unbefristet sein.
Deshalb müssen solche Gesetze nach 2, 3, ... Jahren auslaufen. Eine befristete Verlängerung des Gesetzes kann nur geschehen, wenn belegbare Daten vorliegen, d.h. zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es durch die VDS.

Hintergrund der Idee:
Wenn sich nach x Jahren herausstellt, dass die VDS kein so großer Zugewinn an Sicherheit ist wie erhofft, muss eine neue, andere Regelung gefunden werden... und zwar nach einer Zeitspanne die ausreicht, um die Effektivität der VDS nachzuweisen. Ansonsten haben wir unsere Geundrechte auf unbestimmte Zeit eingeschränkt und nichts an Sicherheit gewonnen.

Nun meine einfache Fragen:

1. Wie stehen Sie zur Vorratsdatenspeicherung, oder "Mindestdatenspeicherung" oder "angemessener Mindestdatenspeicherung"?

2. Welche Möglichkeit/Wahrscheinlichkeit sehen Sie die oben angesprochene Forderung umzusetzen?

P.S.: Diesem wohlüberlegten Umgang mit Grundrechten muss alles Andere untergeordnet werden!

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Sehr geehrter Herr Stockmeier,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Vorratsdatenspeicherung.

Wovon reden wir überhaupt dabei? Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es lediglich um die Daten, die auf einer Telefonrechnung stehen und die im Übrigen sowieso bei dem Telefonanbieter gespeichert werden. Diese Daten sollen in ganz bestimmten Ausnahmefällen, nämlich nur bei schwerster Kriminalität und wenn ein Richter es vorher erlaubt, genutzt werden dürfen – darunter verstehen wir beispielsweise Terrorismus und Kinderpornographie. Außerdem müssten Personen, deren Daten richterlich freigegeben wurden, auch noch darüber informiert werden. Ja, dies halte ich für im Rahmen unserer demokratischen Freiheitsrechte für vertretbar. Der Eingriff in meine Rechte wäre durch die Vorratsdatenspeicherung deutlich geringer als bei anderen, die jetzt bereits unbestritten möglich sind, wie etwa Hausdurchsuchungen oder Telefonüberwachungen. Deshalb kann ich auch nicht sehen, warum ein solches Gesetz nach drei Jahren auslaufen sollte. Kinderpornografie und Terrorismus wird es wohl auch in Zukunft immer geben. Ein solches Gesetz könnte allerdings jederzeit von einer politischen Mehrheit wieder abgeschafft werden. Ich setze mich für die Vorratsdatenspeicherung ein. Gerade die furchtbaren Anschläge in Paris haben doch gezeigt, wie effektiv Polizeiarbeit sein kann. In Frankreich konnten innerhalb von kurzer Zeit durch die Vorratsdatenspeicherung die Komplizen der Täter aufgedeckt werden. Wer weiß, ob nicht weitere Anschläge dadurch verhindert werden können. Die Vorratsdatenspeicherung würde wahrscheinlich sowieso vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Ob ein solch vergleichsweise geringer Eingriff in die Schutzrechte von uns Bürgern unverhältnismäßig wäre, würde also das höchste deutsche Gericht untersuchen. Ich sehe diesem aber gelassen entgegen. Dem Grundrechtsschutz der Bürger steht nämlich die ebenfalls verfassungsrechtlich gebotene Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung gegenüber. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag des staatlichen Gemeinwesens hervorgehoben. Grundrechtsschutz der Bürger und Strafverfolgungsinteresse des Staates müssen deshalb in einen vernünftigen Ausgleich gebracht werden. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 2. März 2010 die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich gebilligt. Nur deren konkrete Ausgestaltung hatte es für verfassungswidrig erklärt.

Ich hoffe, Ihre Sorgen zerstreuen zu können. Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie sich gerne jederzeit – auch direkt an mich – wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger MdB

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