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Steffen Bilger
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Frage von Axel B. •

Frage an Steffen Bilger von Axel B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Bilger,

nachdem das neue Meldegesetz im Bundestag beschlossen wurde, werden auf Seite der Abgeordneten kritische Stimmen laut, nachdem zuvor auch die Presse über Details berichtete.
So Typen wie Gabriel nutzen solche Situationen recht populistisch.

Meine Frage an Sie:
Mich interessiert, wie Sie zu diesem Gesetz stehen und wie Sie in diesem Fall gestimmt haben. Ist es im Bundestag nicht mehr üblich, dass von vor Beschlussfassung diskutiert? Oder ist die Zeit des Wahnsinns reif, dass Gesetze ohne großen Widerstand den Bundestag passieren können, weil sich die Mehrheit der Abgeordneten um wichtigere Dinge (Belagerung Afganistan, Gefahr eines Renditeeinbruchs für die Super-Reichen, etc.) kümmert.

Für eine kurze Rückantwort danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Baumgärtner

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Baumgärtner,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Meldegesetz.

Drei Vorbemerkungen von mir am Anfang. Dass dieses Thema so von der Presse hochgekocht wurde, liegt auch am so genannten Sommerloch, sprich: der nachrichtenarmen Zeit. Außerdem war es interessant die Medien zu diesem Thema über die Tage zu verfolgen. Am Anfang war Empörung und Polemik groß, nach ein paar Tagen gab es dann sogar schon recherchierte Artikel, die deutlich abwägender waren. Dazu hat es mich doch schon sehr erstaunt, wie die Opposition sich im Nachhinein verhalten hat. Auf den im Umlauf befindlichen Plenarvideos ist klar erkennbar, dass Linksfraktion und Grüne mit jeweils vier Abgeordneten und die SPD mit zwei Abgeordneten vertreten waren, CDU/CSU und FDP mit zusammen 17 Abgeordneten. Wie sich da der SPD-Vorsitzende hinstellen und gegen die Abstimmung wettern kann, die er mit ein paar Abgeordneten mehr leicht hätte verhindern können, ist mir ein Rätsel.

Bei der Abstimmung bin ich nicht persönlich anwesend gewesen und habe daher auch meine Stimme nicht persönlich abgegeben. Denn wir haben im Bundestag die Übung, dass die Abgeordneten – abgesehen von großen Debatten – hauptsächlich zu ihren Fachthemen erscheinen. Da das Meldewesen dem Innenausschuss zugeordnet ist und ich im Verkehrsausschuss bin, war es nicht mein Fachthema.
Der Bundestag teilt seine Arbeit nämlich stets auf. Dazu wurden 27 Fachausschüsse gebildet. In diesen Ausschüssen werden die jeweiligen Gesetze bis ins kleinste Detail ausgearbeitet. In den Ausschusssitzungen die wöchentlich, während der Sitzungszeit stattfinden, werden die Gesetze auch mehrmals diskutiert und durchgesprochen.

Über die Änderung beim Meldegesetz bin ich dennoch nicht wirklich glücklich. Aus Gründen des Datenschutzes scheint mir der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf doch deutlich besser zu sein, nämlich zustimmen zu müssen.

Datenschutz ist ein wichtiges Thema, keine Frage. Allerdings kam in der Debatte bisher vollkommen zu kurz, dass das, was jetzt im Bundesmeldegesetz stehen soll bereits seit vielen Jahren – soweit mir bekannt ist – von allen Bundesländern so praktiziert wird. Somit stellt das Bundesmeldegesetz keine Verschlechterung, sondern durch das Hinzufügen von engen Voraussetzungen und das Anknüpfen von Rechtsfolgen an das bisherige Recht, sogar eine Verbesserung für den Bürger dar. Nach bisherigem Recht kann jede Person oder Stelle eine Auskunft zu Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner Einwohner bei der Meldebehörde erhalten. Die Angabe eines Zwecks oder Ähnlichem ist nicht erforderlich. Der Bürger hat hier nur die Möglichkeit, der automatisierten Auskunft über das Internet zu widersprechen. Die Möglichkeit einer Auskunft im schriftlichen Verfahren bleibt stets erhalten und kann nicht gesperrt werden.

In der Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes von 2006 wurde ein Widerspruchsrecht in den Ländern eingeführt. Da in der jetzigen Melderegisterauskunft keine Zwecke angegeben werden müssen, greift diese Widerspruchsregelung nur, wenn offensichtlich zu Zwecken der Werbung eine Anfrage auf Melderegisterauskunft erfolgt, beispielsweise durch eine „Direktwerbung GmbH“ oder „Quick Adresshandels GmbH“. In der Praxis läuft diese Widerspruchsregelung ins Leere, da es meist an der Offensichtlichkeit fehlt.

Im Gegensatz zum noch geltenden Melderecht soll künftig die Erteilung der einfachen Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels im Hinblick auf die oben genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes enge Voraussetzungen und Rechtsfolgen geknüpft werden. Zusammenfassend würde sich also durch die Einführung dieses Gesetzes eine Verbesserung einstellen.

Ein blühender Handel der Werbewirtschaft über die Meldeämter sehe ich allerdings nicht, wie es in den Medien suggeriert wird. Adressfirmen, die auf diese Gesetzesänderung bauen würden, wären bald ein Fall für den Insolvenzrichter, wie es einmal jemand bezeichnet hat. Durchschnittlich verlangen die kommunalen Behörden 7,50 Euro für eine Auskunft. Tausend Adressen sind im Internet aber schon für 400 Euro erhältlich.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Bilger MdB

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