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Steffen Bilger
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Frage von Murat A. •

Frage an Steffen Bilger von Murat A. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Bilger,

Für sämtliche Kraftfahrzeuge ist eine sog. „Winterreifenpflicht“ vorgeschrieben, der Betrieb der Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen ist vom Gesetzgeber untersagt worden, selbst wenn er möglich wäre (§ 2 Abs. 3a StVO).
Diese gesetzliche Regelung ist neu, bislang waren die für mein Motorrad zugelassenen Reifen bestens für den Winterbetrieb geeignet, auch wenn es sich nicht explizit um Winterreifen handelt bzw. gehandelt hat.
Zwar gibt es einige wenige Reifenhersteller, die für einige wenige Motorradtypen Winterreifen anbieten, mein Motorrad gehört jedoch wie die überwiegende Zahl an Motorrädern in Deutschland nicht dazu.
Dieser Umstand führt dazu, daß ich mein Motorrad an Tagen, an denen witterungsbedingt eine Teilnahme am Verkehr ohne Winterreifen gesetzlich nicht mehr zulässig ist, nicht mehr zum Verkehr auf öffentlichen Straßen halte bzw. halten kann, denn dies ist jetzt gesetzgeberisch ausgeschlossen worden. Damit entfällt die Steuerpflicht an diesen Tagen (arg. e. § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Kraftfahrzeug-steuergesetzes). Etwas anderes kann erst dann gelten, wenn irgendein Reifenhersteller irgendwo auf dieser Welt Winterreifen herstellt, die zum Betrieb mit meinem Motorrad zugelassen sind.
Eine Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes möchte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließen. Auch die Nutzung eines Saisonkennzeichens kommt nicht in Betracht, da ich wenigstens an einigen derjenigen Tage im Winter, die einen Betrieb meines Motorrades mit den zugelassenen Reifen rechtlich erlauben, mein Motorrad zu seinem ursprünglichen Zweck nutzen möchte.
Hat sich hierzu jemand Gedanken gemacht? Das ist eine ganz klare Benachteiligung für uns Motorradfahrer.

Über eine Antwort ihrerseits würde ich mich sehr freuen

Mit freundlichen Grüßen

Murat Alparslan

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Sehr geehrter Herr Alparslan,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Lassen Sie mich erst eine generelle Bemerkungen machen: Ob ein Reifen ein so genannter Winterreifen (Matsch+Schnee-Reifen, M+S-Reifen) ist, hängt nicht so sehr an der M+S-Kennzeichnung, sondern von seiner besseren Wintertauglichkeit.
Sollten Sie keine solchen Reifen besitzen, bedeutet das in der Tat, dass Sie bei Winterwetter nicht zum Straßenverkehr zugelassen sind. Auch wenn ich viel Sympathie für Ihre Situation habe, so geht die Sicherheit auf den Straßen doch vor. Motorradfahren ist im Winter oftmals noch gefährlicher als bei gutem Wetter. Deshalb können eben nur solche Reifen zugelassen werden, die von Lauffläche und Struktur her so konzipiert sind, dass sie vor allem bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Dies führt nicht nur zu mehr eigenem Schutz – sondern eben zu sicherem Verkehr insgesamt. Sie gefährden dann weder sich noch andere. Wie schon gesagt, die Sicherheit des Straßenverkehrs geht vor.
Sollte es nun für Ihr Motorrad keine M+S-Reifen geben, so kann ich dies nur bedauern. Diese Benachteiligung betrifft übrigens alle Kraftfahrzeuge, für die es keinen typischen Winterreifen-Markt gibt. Denn offensichtlich scheint es sich für die Hersteller – bis jetzt zumindest noch – nicht zu lohnen, Winterreifen in größerem Umfang anzubieten. Zwingen können wir sie dazu nicht.

Zu meinem Leidwesen muss ich Ihnen auch mitteilen, dass die Steuerpflicht nicht an die Benutzungsmöglichkeit gekoppelt ist. Mit der allgemeinen Betriebserlaubnis sind Sie steuerpflichtig. Dies ist unabhängig davon, ob Sie Ihr Motorrad tatsächlich auch nutzen dürfen.

Es tut mir leid, Ihnen keine angenehmere Auskunft geben zu können.

Wenn Sie noch eine weitergehende Frage haben, wenden Sie doch gerne einfach direkt an mich: steffen.bilger@bundestag.de.

Ich wünsche Ihnen weiterhin gute Fahrt!

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Bilger MdB

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