Frage an Steffen Bilger von Simon H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bilger,
Wie stehen sie zur Neuauflage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages?
Mit freundlichen Grüßen,
Simon Hillebrand
Sehr geehrter Herr Hillebrand,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Neuauflage des Jugendmedienschutz - Staatsvertrages, die ich gerne beantworte!
Sowohl die CDU/CSU Bundestagsfraktion als auch ich begrüßen, dass die Länder sich auf eine Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages geeinigt haben, in dem der Jugendschutz nun auch für die Online- und Telemedien geregelt wird.
Wir setzen uns dafür ein, dass weitere Maßnahmen in den Staatsvertrag aufgenommen werden: Erstens: Auch im Fernsehen muss der Jugendschutz verbessert werden. Seit langer Zeit findet Jugendschutz nur über Sendezeiten statt. Doch immer mehr Festplattenvideorekorder hebeln diesen Schutz aus. Die Programme werden zeitunabhängig geschaut.
Wir wollen eine Codierung in den Programminformationen des digitalen Fernsehens (elektronischer Programmführer), die Alterskennzeichnungen für Geräte lesbar macht. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, für Eltern, die es wünschen, in Videorekordern, Satellitenreceivern, etc. eine Jugendschutzfunktion einzubauen, so dass jugendgefährdende Inhalte erst nach Eingabe eines PIN-Codes abgespielt werden können - vergleichbar mit den Jugendschutzsystemen von Spielekonsolen.
Zweitens: Es gibt seit sieben Jahren die Möglichkeit, Internet-Jugendschutzprogramme staatlich anerkennen zu lassen. Die Bilanz fällt ernüchternd aus: Kein einziges Programm konnte bislang die Ansprüche der zuständigen Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) erfüllen.
Um hier bald zu pragmatischeren Lösungen zu kommen, wollen wir neben einer A-Kategorie mit sehr hohem Schutz bei Internet-Jugendschutzprogrammen eine B-Kategorie einführen. Da die B-Kategorie nur ein Schutzniveau von 90 bis 95 Prozent hätte, müssen zudem Erziehungsberechtigte deutlich informiert werden, dass Filterprogramme nicht den kritischen Blick der Eltern ersetzen können.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger MdB