Stefanie Brum
SPD
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Frage von Michael G. •

Frage an Stefanie Brum von Michael G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Blum,

durch den Gesetzentwurf von Frau Nahles zur Neueinstufung von Werkverträgen und Ähnlichem wird uns selbständigen Einzelunternehmern und Freelancern quasi die Geschäftsgrundlage entzogen, sollte er so Wirklichkeit werden. Meine Frage ist, wie stehen Sie zu diesem Gesetzentwurf, und wie stellen Sie sich vor, dass wir dann ehemals Selbständige weiter existieren sollen. Ich sehe ein, dass es viele Werktätige gibt, die durch Konzerne in die (Schein-)Selbständigkeit gedrängt werden, bisher wird aber übersehen, dass es in vielen Branchen Menschen gibt, die Ihre Freiheit so sehr lieben, dass sie gar nicht festangestellt sein wollen! Fragen Sie doch mal die Mitglieder von VGSD e.V. und ISDV e.V. und anderen Organisationen....

mfg

G.

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage.
Kurz vorab: Es handelt sich um Bundesgesetzgebung, ich kandidiere für
die Landtagswahl.

Grundsätzlich bin ich dafür, dass sich jede und jeder frei entscheiden kann, ob sie/er festangestellt arbeiten möchte oder lieber selbständig. Ich bin aber auch dafür, dass unsere sozialen Sicherungssysteme nicht unterlaufen werden.

Der Gesetentwurf zielt auf Leiharbeit und Werksvertragskonstruktionen im produzierenden Gewerbe ab, nicht auf (z. B.) Kreativdienstleistungen. Es geht um die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmereigenschaft zum Selbstständigenstatus.

Gegen einen Werkvertrag spricht demnach, wenn ein Beschäftigter:

1) nicht frei darin ist, seine Arbeitszeit oder die geschuldete Leistung zu gestalten oder seinen Arbeitsort zu bestimmen

2) die geschuldete Leistung überwiegend in Räumen eines anderen erbringt

3) zur Erbringung der geschuldeten Leistung regelmäßig Mittel eines anderen nutzt

4) die geschuldete Leistung in Zusammenarbeit mit Personen erbringt, die von einem anderen eingesetzt oder beauftragt sind

5) ausschließlich oder überwiegend für einen anderen tätig ist

6) keine eigene betriebliche Organisation unterhält, um die geschuldete Leistung zu erbringen

7) Leistungen erbringt, die nicht auf die Herstellung oder Erreichung eines bestimmten Arbeitsergebnisses oder eines bestimmten Arbeitserfolges gerichtet sind

8) für das Ergebnis seiner Tätigkeit keine Gewähr bietet.

Das fasst die im Arbeitsrecht bisher geltenden Auslegungsgrundsätze nochmal zusammen und konkretisiert diese.
Aus meiner anwaltlichen Praxis kann ich keine Gefahr für z. B. ein selbständig agierendes Designbüro entdecken.
Auch hinsichtlich Projektarbeit, die in einem vorgesehenen zeitlichen Rahmen vor Ort beim Kunden erbracht werden soll, gelten jetzt schon spezielle Auslegungskriterien, die eine Abgrenzung zwischen abhängiger und selbständiger Beschäftigung ermöglichen und die spezifischen Belange der Projektarbeit berücksichtigen. Ich möchte jetzt aber nicht in die juristische Beratung einsteigen.

Welche Befürchtungen haben Sie konkret, warum meinen Sie, betrifft es Sie und ihre Kolleg_innen?
Gern antworte ich auf Ihre konkreten Fragen.

Da ich berufstätig bin, kann meine Antwort vielleicht etwas dauern, da jetzt die "heiße" Wahlkampfphase läuft und ich viel auf der Straße unterwegs bin.

Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Brum