Frage an Stefan Zemlicka von Heinz S. bezüglich Familie
An alle Landtagsabgeordneten und Kandidaten zur Landtagswahl 2012 aus Essen
Frage:
In allen Großstädten des Ruhrgebietes verzichten die Gemeinden aus sozialen Gründen auf die Erhebung der Straßenausbaukosten von Kleingärtnern. In Essen ist sozial kein Thema. Kleingärten sind aber in der Verfassung des Landes NRW besonders aufgeführt. In Essen sollen die Kleingärtner 2-mal bezahlen. Einmal dort wo sie wohnen über die Miete und das zweite Mal dort wo sie die Kleingärten haben. Der Villenbesitzer in Bredeney oder Werden zahlt nur einmal, denn er hat seinen Garten neben seiner Villa. Aus sozialen Gründen fragen wir Sie, ist das gerecht? Der Kleingärtner hat kein Eigentum und lebt gerade in Essen nur von Rente und kleinem Einkommen. Die meisten Kleingärtner haben wir in den ärmeren Gebieten Essens (Katernberg, Altenessen, Kray usw.).
Danke für Ihre Antwort noch vor der Wahl und bitte berücksichtigen Sie, dass gerade Klein-gärten nach dem Bundeskleingartengesetz unter dem besonderen Schutz der Verfassung des Landes NRW stehen.
Sehr geehrter Herr Schuster,
natürlich kann ich Ihren Unmut über die bestehende Situation verstehen. Auch ich kann es nicht nachvollziehen warum mit zweierlei Maß (Städtisch/Privatgrundstück) gemessen wird. Auch wurde das Thema 2010 vom Essener Rat schon behandelt und die daraus entstandene Resolution zur Befreiung der Kleingärten von den Gebühren verabschiedet.
Die Änderung des entsprechenden Gesetzes sollte der Landtag vornehmen.
Da der Landtag zu diesem Thema nach meinem Wissen noch keine Entscheidung getroffen hat, ist es um so unverständlicher das neue Bescheide bei den Kleingärtner eingehen. Gerade im Zeichen der Transparenz muss es dem Bürger und damit auch Ihnen klar offen gelegt werden warum es jetzt wieder thematisiert wird.