Stefan Upmeier zu Belzen
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Volt
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Frage von Jennifer N. •

Was gedenken Sie zu tun, damit man als Tierhalter in Zukunft nicht gezwungen wird sich gesetzeswidrig zu verhalten um seinen Tieren helfen zu können?

Als Nachtrag von meiner Frage von letzter Woche, hier mein Einstieg in die von Ihnen gewünschte Präzisierung. Die Änderungen des TAMG der Paragraphen 39, 48-50. Hierbei ist Paragraph 50 besonders zu erwähnen schränkt die Befugnisse von Tierhalter, THP's Ernährungsberatern etc. Sehr stark ein. Es sind speziell 3 Themen die eine Behandlung erschweren.
1. generelle Verschreibungspflicht für Arzneien (hierunter auch Homöopatika, Heilpilze,Bachblüten, Schüsslersalze...), die
2. die Zulassung für Tiere ("ad us vet") &
3.der entsprechenden zu behandelnden Tierart verfügbar sein muss.
Bsp. : ein THP darf nur noch Empfehlungen aussprechen diese muss dann über den behandelnden TA verordnet werden, falls es entspr. Produkte für Tiere in zu behandelnder Zieltierart gibt. Dies ist nur sehr selten der Fall.
Erläuterungen finden Sie in dieser initiierten Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/therapiefreiheit-fuer-tiere-erhalten-tierarzneimittelgesetz-ueberarbeiten

Stefan Upmeier zu Belzen
Antwort von
Volt

Sehr geehrte Frau Neuhaus,

vielen Dank für die Präzisierung. Ich habe mir die von Ihnen genannten Stellen angesehen. Sie dienen dem Schutz des Tierwohls.

Zugelassene Medikamente können Sie Ihren Tieren weiterhin in den verschriebenen Dosen verabreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Upmeier zu Belzen