Wann wird der Genehmigungsvorbehalt bei Cannabismedizin endlich abgeschafft?
Seit 2017 ist es für chronisch schwerkranke Menschen möglich Cannabis als Medizin verschrieben zu bekommen. Aber dank Unwissenheit und fehlender Schulungen für Ärzte, wird Patienten immer noch der Zugang zu dieser Art Medizin verweigert. Hat man dann das Glück einen Arzt gefunden zu haben, verweigert einem die Krankenkasse die Kostenübernahme. Sie verweigern schwerst kranken Menschen ihre Medizin und lassen sich dabei die krudesten Gründe einfallen. Sie legen §31 SGB V Absatz 6 nicht zum Wohle des Patienten aus und das ist ungerecht!
Sehr geehrte Frau G.,
Ihren Unmut hinsichtlich der verweigerten Kostenübernahme von Cannabis-Medizin kann ich nachvollziehen. Es ist absolut wichtig, dass Patientinnen und Patienten, die Cannabis als Medizin krankheitsbedingt benötigen, diese auch schnell bekommen.
Im Rahmen des geplanten Cannabisgesetzes werden wir als SPD-Bundestagsfraktion auch konkret Medizinal Cannabis berücksichtigen und wollen dies z.B. aus dem Betäubungsmittelgesetz rausnehmen. Überdies haben wir im Zusammenhang mit dem Lieferengpassgesetz den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, bestimmte Facharztgruppen festzulegen, die ohne Genehmigungsvorbehalt Cannabis als Medizin verschreiben können.
Der G-BA hat hierzu letztes Jahr im November einen Beschluss vorgelegt, zu dem seit Ende letztes Jahr das Stellungnahmeverfahren der Fachverbände abgeschlossen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwartze