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Stefan Schwartze
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Frage von Rita S. •

Sehr geehrter Herr Schwartze, wann darf ich mit einem Heizkostenzuschuss und einer Mehrwertsteuer-Senkung bei meinen Heizkosten mit Nachtspeicherheizung / Heizstrom rechnen?

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Sehr geehrte Frau S,

am 15. Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag eine Gas- und Strompreisbremse beschlossen, um die zum Teil drastisch gestiegenen Kosten für Gas und Strom abzufedern. Ziel war es, dass der Staat ungefähr auffängt, was über eine deutliche Verdopplung der Heiz- und Stromkosten im Vergleich zum Jahr 2021 hinausgeht. Das gilt sowohl für Heizsysteme, die mit fossiler Energie (z. B. Gas oder Öl) betrieben werden, als auch für Heizungen, die Strom verbrauchen. Während die Gas- und Wärmepreisbremse z. B. den Gaspreis auf 12 Cent/kWh für 80 % des Verbrauches senkt und bei den Heizkosten Menschen mit Gasöfen entlastet, federt die Strompreisbremse die gestiegenen Heizkosten bei strombasierten Heizsystemen ab. Der Strompreis wird für 80 % des Verbrauches auf 40 Cent/kWh gedeckelt.

Doch die Regelung für Nachtspeicheröfen war nicht genau genug. Deshalb hat der Bundestag jetzt Nachbesserungen bei den staatlichen Energiepreisbremsen beschlossen. Damit wird die bisherige Regelungslücke bei Heizstrom geschlossen. Der einheitliche Referenzpreis von 40 ct/kWh führt bei Privathaushalten, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, zu einer sozialen Ungerechtigkeit, da diese durch die Preisbremse mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig entlastet werden. Denn Heizstrom kann in der Regel zu deutlich niedrigeren Preisen bezogen werden als Haushaltsstrom, gleichwohl sind auch hier die Preise stark gestiegen. Aus diesem Grund wird für Netzentnahmestellen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, der Referenzpreis für Heizstrom als auch für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt. Diese Regelung wurde von Bundestag am 23. Juni beschlossen und gilt ab dem 1. August 2023.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schwartze

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