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Stefan Scheil
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Frage von Jürgen B. •

Frage an Stefan Scheil von Jürgen B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Scheil,

mein Bruder führt ein Elektrogeschäft in unserem Ort und sucht seit Jahren händeringend Auszubildende zum Elektroinstallateur.

Im letzten Jahr stellte er einen jungen afghanischen Flüchtling, der noch nie eine Spülmaschine gesehen hatte, als Hilfsarbeiter ein. Dieser junge Mann zeigte sich so engagiert und wissbegierig, dass mein Bruder ihn als Auszubildenden übernehmen wollte.

Leider wurde der junge Afghane kurz vor der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages in sein Heimatland abgeschoben.

Wäre es nicht besser, bei Abschiebung Einzelfallprüfungen durchzuführen und integrationswillige oder bereits gut integrierte Flüchtlinge von einer Abschiebung auszunehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

J. B.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr B.,

ohne den Fall im einzelnen zu kennen, kann ich dazu wenig sagen. Generell findet vor jeder Abschiebung in der Tat eine gründliche Einzelfallprüfung nebst Klärung der Lage im Heimatland statt. Ich gehe davon aus, daß dies auch hier geschehen ist.

Leider müssen wir als Gesellschaft der Tatsache Rechnung tragen, daß der bloße Einsatzwille und die Wissbegier einzelner Personen nicht dafür ausreichen können, einen möglicherweise in anderen Punkten illegalen Aufenthalt zu legalisieren.

Wir fordern als Partei ja ein Einwanderungsrecht nach kanadischem Vorbild. Dies sollte der Weg sein, in Deutschland sonst nicht mehr zu findende Fachkräfte ins Land zu holen. Auch dies kann aber nur sinnvoll sein, wenn Personen, die unter diesem Gesichtspunkt keine gesetzliche Einwanderungsmöglichkeit haben und auch keine Asylberechtigung, dann tatsächlich abgewiesen und/oder in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden.

Das wird im Einzelfall immer wieder zu Härten führen, läßt sich aber nicht anders handhaben, als eben den Einzelfall zu prüfen und das Gesetz anzuwenden.

Klar ist aus meiner Sicht, daß für Einzelfälle auch so etwas wie ein Gnadenrecht eingeführt werden müßte. Ich denke da etwa an den absurden Fall der 14-jährigen Schülerin, die hier im Land geboren ist und wegen Asylbetrugs des Vaters neulich aus der Schulklasse heraus nach Asien in ein Land abgeschoben werden sollte, das sie gar nicht kennt.

freundliche Grüße!
 
Dr. Stefan Scheil