Frage an Stefan Scheffold von Ivo B. bezüglich Verkehr
Hallo Herr Scheffold,
Danke für ihre Antwort!
Ich habe, aufbauend auf ihre Antwort(en) Fragen, die mich beschäftigen:
Zum Nahverkehr/Stuttgart21:
In ihrer Antwort zum Ausbau des Nahverkehrs haben sie zwar (wenn ich mich nicht täusche) die aus ihrer Sicht bestehenden Vorteile des geplanten Projektes Stuttgart21 erwähnt; mich würden die konkreten Vorhaben interessieren, die sie für den Wahlkreis Gmünd haben! So, wie Sie die Auswirkungen von Stuttgart21 darstellen, hat das keine konkreten Vorteile für die Region - nur den "Nachteil", dass Stuttgart21 Geld bindet, das sonst evtl. zumTeil auch der Region Gmünd direkt zu Gute kommen könnte...
Wie haben Sie vor, den Nahverkehr in der Region auszubauen? Und welche Vorteile bringt Stuttgart21 für den Nahverkehr im Remstal?
Zur Kennzeichnungspflicht:
Warum lehnen Sie eine individuelle Kennzeichnungspflicht genau ab? Eine Ziffern-Buchstaben-Kombination würde beispielsweise in keinster Weise die Persönlichkeitsrechte der Polizeibeamten verletzen - oder täusche ich mich? Was genau meinen Sie mit "Fürsorgegründen"?
Ich danke ihnen aufrichtig und herzlich für ihre in diese "Fragestunde" investierte Zeit!!!
MfG
Sehr geehrter Herr Bantel,
Ihre Vermutung ist nicht richtig. Nur 15% der Investitionsförderung fliessen für S 21; 85% dagegen gehen in die Fläche. Die Region Stuttgart hat ja - unabhängig von S 21 - auch einen Anspruch auf die Zuteilung von Nahverkehrsmitteln. Der Nahverkehr in der Fläche ist somit sicher nicht benachteiligt. Gmünd profitiert durch den Durchgangsverkehr des neuen Bahnhofs. Derzeit ist vorgesehen, daß der Stuttgarter Hauptbahnhof alle 30 Minuten im Regionalverkehr erreichbar sein wird. Der Flughafen soll im Stundentakt errreichbar sein. Esslingen, Tübingen sind umsteigefrei erreichbar. Geplant ist eine ICE-Verbindung von Zürich über Singen, Böblingen, Flughafen, Stuttgart, Gmünd, Nürnberg. Dort dann Anschluß an den ICE nach Berlin.
Bzgl. der Einsatzkräfte lehnen wir eine individuelle Kennzeichnungspflicht nicht ab. Es handelt sich um eine taktische Kennzeichnung auf dem Einsatzanzug bzw auf dem Helm, die eine interne Identifizierung der Kräfte gewährleistet. Diese Kennzeichnung ist auch ausreichend, weil eine Identifizierung der Einsatzkräfte zur Durchführung von Ermittlungsverfahren bisher immer möglich war. Im übrigen dürfen Polizeibeamte im täglichen Dienst freiwillig Namensschilder tragen, was auch gemacht wird. Die taktische Kennzeichnung greift bei Einsätzen geschlossener Einheiten, um deren Persönlichkeitsrechte zu wahren und aus Fürsorgegründen.
Ich denke, nun nochmals eine ausführliche Antwort gegeben zu haben und grüße Sie freundlich,
Stefan Scheffold