Frage an Stefan Scheffold von Norbert M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Scheffold,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage und Ihr Engagement in Sachen „Ethylen-Pipeline“.
Eine ganze Reihe von Fragen sind allerdings noch immer offen:
1. Sind Sie der Meinung, dass durch die in Aussicht gestellte Trassenverschiebung alle Wohngebiete des Stadtteils Lindach außerhalb der Gefahrenzone liegen?
2. Können Sie ausschließen, dass es nicht irgendwann doch zu einem schweren Unglück kommt?
3. Wer haftet bis zu welcher Höhe in einem solchen Fall für die eintretenden Personen- und Sachschäden?
4. Müssen die Geschädigten den entstandenen Schaden vor Gericht einklagen? Gegen wen müssten sie in diesem Falle klagen?
5. Wenn das Land Baden-Württemberg einigen Großunternehmen der chemischen Industrie ein fragwürdiges und gefährliches Großprojekt per Gesetz ermöglicht, müsste es dann nicht den betroffenen Grundeigentümern einen fairen finanziellen Ausgleich für die ihnen zugemutete Wertminderung ihrer Gebäude und Grundstücke und ihre ständige Bedrohung durch ein mögliches Pipeline-Unglück verschaffen?
6. Welche Vorkehrungen werden im Falle eines nicht ausschließbaren größeren Unglücks getroffen, um die Bevölkerung vor Schaden zu bewahren?
7. Gibt es nach Ihrer Kenntnis nachvollziehbare Nachweise dafür, dass das Ethylen-Pipelineprojekt, wie selbst von den Richtern des VGH Mannheim behauptet wurde, dem Gemeinwohl diene, oder soll mit dieser ständig wiederholten Behauptung nur die Kritik an dem Projekt zum Verstummen gebracht werden?
Für eine vollständige Beantwortung dieser Fragen wären viele meiner Mitbürger und ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre neuerliche Zuschrift. Ich meine allerdings bereits ausführlich genug geantwortet zu haben. Gerne biete ich Ihnen aber auch noch eine Aussprache an.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Scheffold