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Stefan Schäfer
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Frage von Anton W. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es schnellstmöglich verboten wird, Mieter per Zwangsräumung in die Obdachlosigkeit zu räumen, obwohl sie ihre Mietschulden innerhalb der Schonfrist bezahlt haben?

Sehr geehrter Herr Schäfer,

in Bergisch Gladbach gibt es eine außerordentlich hohe Zahl von Räumungsurteilen und Zwangsräumungen, selbst bei schwerer psychiatrischer Erkrankung - z.B. einer schweren Depression - der Mieter. Gleichzeitig gibt es große Wohnungsnot und zu hohe Mieten. Ferner gibt es menschenunwürdige Verhältnisse in Notunterkünften für wohnungslose Menschen. Immer mehr einkommensarme Menschen konkurrieren um immer weniger bezahlbare Wohnungen. Ein gesetzliches Verbot, Mieter per Zwangsräumung in die Wohnungslosigkeit oder gar Obdachlosigkeit zu räumen, obwohl sie ihre Mietschulden innerhalb der Schonfrist vollständig bezahlt haben ("Schonfristzahlung"), ist dringendst erforderlich und war bereits im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vereinbart. Werden Sie sich persönlich für ein schnellstmögliches Verbot einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis Deutschland

Sehr geehrter Fragesteller,

ich teile hier die oft wiederholte Aussage des BGH zur Auslegung des §569 Abs. 3 Nr. 2 BGB und sehe hier auch keinen Änderungsbedarf.

"Die Nachzahlung von Mietschulden ("Schonfristzahlung") heilt nur eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, aber nicht eine ordentliche Kündigung."

Sehen Sie es mal aus der Perspektive eines Vermieters: Würden Sie gerne ohne eigenes Verschulden Mietausfälle haben, Wohnraum ohne Gegenleistung zur Verfügung stellen müssen und dann jeden Rechts beraubt sein Ihre Interessen durchzusetzen ? Sicherlich nicht.

Beim Thema "Immer mehr einkommensarme Menschen konkurrieren um immer weniger bezahlbare Wohnungen", stimme ich Ihnen allerdings vollkommen zu. Die letzten Regierungen haben in diesem Punkt komplett versagt. Bei der Schaffung von bezahlbaren Wohnraum hinkt man weit hinterher, weil sich dieser Wohnungsbau unter den aktuellen Rahmenbedingungen gar nicht mehr lohnt. Hier müssen Gesetze und Verordnungen so weit minimiert werden, dass schneller und günstiger in diesem Segment gebaut werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schäfer