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Stefan Mielchen
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Frage von Sabine M. •

Halten Sie die Benachteiligung und Ausgrenzung nicht geimpfter Mitbürger für zulässig und rechtmäßig?

Bundesregierung und Ministerpräsidenten haben beschlossen, dass Ungeimpfte nur unter Auflagen am öffentlichen Leben teilnehmen können, also Besuch von Restaurants, Theater, Fitnessstudios etc. nur durch Vorlage eines Negativ-Tests.
Sie kandidieren für den Bundestag, wollen meinen Wahlkreis vertreten.
Halten Sie persönlich die Benachteiligung und Ausgrenzung nicht geimpfter Mitbürger für zulässig und rechtmäßig?
Halten Sie dies angesichts der Tatsache, dass die angebotenen „Impfstoffe“ lediglich eine bedingte Zulassung haben und keine Daten zu Langzeitfolgen existieren, für vertretbar?
(Das PEI hat in seinem am 20.08. veröffentlichten Sicherheitsbericht für die COVID-19 Impfstoffe insgesamt 131.671 Meldungen mutmaßlicher Nebenwirkungen gemeldet, listet knapp 1.900 Verdachtsfälle auf bleibende Schäden auf.)

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Hallo Frau M.,

ich sehe pauschale Einschränkungen und eventuelle Ausschlüsse  von ungeimpften Menschen als sehr kritisch an.  Es ist aber schwer dies eindeutig zu beurteilen, da es sich schon um eine Gratwanderung handelt. Ich vertrete die Meinung, dass das Persönlichkeitsrecht immer im Vordergrund sehen muß. Es ist aber auch wichtig das Gemeinwohl zu berücksichtigen. Deshalb musste ein Kompromiss gefunden werden welcher für alle akzeptabel sein sollte. Und wenn es für nicht geimpfte heißt "bitte mit einem negativen Test" dann sollte man dies ebenfalls respektieren.

Bitte haben Sie Verständnis dafür das ich mich über angebotene Impfstoffe und deren Langzeitfolgen nicht äußern möchte. Ich bin kein Wissenschaftler der abschätzen kann ob und welche Folgen auftreten könnten. Dies fällt wieder auf das Persönlichkeitsrecht zurück. Wer das Gefühl und das Vertrauen in unsere Forscher hat sich impfen zu lassen, soll dies tun.