Mich interessiert Ihre persönliche Meinung zum Transparenzversprechen:
Die fünf Transparenz-Versprechen im Überblick:
1. Verbot von Unternehmenspenden an Parteien
2. Unabhängige Prüfinstanz für Abgeordneten- und Lobbytransparenz
3. Effektives Lobbyregister
4. Einkünfte und Ausgaben als Abgeordnete:r
5. Lobbykontakte der Abgeordneten
Sehr geehrte Frau Kenjar,
vielen Dank für Ihre Frage zu den fünf Transparenz-Versprechen, die ich Ihnen gerne beantworte:
Zu 1:
Unternehmensspenden sollten nicht gänzlich verboten, jedoch auf eine Maximalsumme von 100.000,00€ begrenzt werden. Die Finanzierung der Parteien kann nicht nur allein durch die Mitgliedsbeiträge und Parteienfinanzierung gedeckt werden, eine Spende ist hier unterstützend und hilfreich um Kosten zu decken und vor allen Dingen auch die Wahlkämpfe insbesondere der kleinen Parteien zu finanzieren. Die Summen, die aktuell an die Parteien, die bereits im Bundestag sind, zur jetzigen Bundestagswahl fließen sind enorm. Hier werden Erwartungen mit verknüpft und das sollte doch nicht sein, eine gewisse Unabhängigkeit muss noch gegeben sein. Die Spenden auf ein gewisses Maß zu begrenzen halte ich daher für sinnvoll und auch für angemessen.
Zu 2:
Eine Unabhängige Prüfinstanz ist zu bevorzugen, denn es ist wie mit allem, wenn man sich selber kontrolliert, schleichen sich immer wieder Nachlässigkeiten ein. Das ist mit einer Unabhängigen Prüfung und mit einem Blick von außen ausgeschlossen.
Zu 3:
Die Bürger sollten schon darüber informiert werden, wer im Bundestag ein-. und ausgeht und welche Kontakte zu Abgeordneten bestehen. Die Notwendigkeit für ein Register ist gegeben, wie auf EU Ebene bereits umgesetzt.
Zu 4:
Die Mitglieder des Bundestages werden aus der Staatskasse bezahlt, warum sollte hier ein Geheimnis raus gemacht werden, es spricht nichts dagegen wenn die Bürger erfahren wofür die erhaltenen Gelder verwendet werden, dadurch kann Spekulationen und Gerüchten vorgebeugt werden.
Zu 5:
Das Austauschen mit Lobbyisten ist wichtig, sollte aber auch transparent für alle sein. Da die Gesetzgebung nicht nur auf die eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen setzen kann, sondern sich auch beratend informieren sollte, ist dieser Austausch wichtig. Da keine personenbezogenen Daten genannt werden, spricht nichts dagegen, diese quartalsweise zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Krumm-Dudenhausen