Freigemessener Schutt vom AKW-Rückbau wird nicht auf Sondermülldeponien entsorgt. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass wenigstens gemessen, separat und rückholbar auf Hausmülldeponien gelagert wird?
Moin! :)
In meiner politischen Arbeit muss ich mich darauf stützen können, dass die Behörden, denen Anweisungen auf der Grundlage politischer Beschlüsse erteilt werden, ihre Arbeit gewissenhaft und sorgfältig durchführen. Wenn nun also die Aufsichtsbehörde als Teil der Landesverwaltung den AKW-Schutt aus Brunsbüttel freimisst, vertraue ich auf die Arbeit dieser Behörde, auch weil diese in keiner Weise einer Profitlogik unterliegt, sondern nur an geltendes Recht gebunden ist. Es liegt also nicht im Interesse der Behörde, die Freigabe trotz eines festgestellten Risikos zu erteilen.
Eine gesonderte Lagerung von AKW-Schutt, die ein kontinuierliches Nachmessen ermöglicht und die Rückholbarkeit garantiert, kann jedoch trotzdem sinnvoll sein. Die Frage, ob eine Rückholung von den Hausmülldeponien doch noch erforderlich sein könnte, stellt sich aber vermutlich erst, wenn die Werte zur Freigabenerteilung im Vergleich zum derzeit angewandten 10-Mikrosievert-Konzept verschärft werden. Da diese Werte im Bundesrecht definiert werden, kann ich als Landtagsabgeordnete jedoch nur versuchen, den schleswig-holsteinischen Landtag davon zu überzeugen, sich im Bund für eine Prüfung der bestehende Werte für die Freigabe von AKW-Resten auszusprechen.
Darüber hinaus werde ich mich innerhalb meiner Fraktion dafür einsetzen, dass im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung nachgefragt und gegebenenfalls geprüft wird, inwieweit es sinnvoll beziehungsweise möglich ist, den freigemessenen AKW-Schutt aus Brunsbüttel auf den Hausmülldeponien bei Lübeck separat und rückholbar zu lagern. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Beschlusslage und der Kompetenzen des Landtags in dieser Sache kann ich als Landtagsabgeordnete aufrichtigerweise nicht mehr versprechen.