Frage an Sofie Voit von michael h. bezüglich Familie
Was tun sie für die Rechte der Väter zu ihren getrennt lebenden Kindern?
Sehr geehrter Herr Haedrich,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich als allererste auf meiner neuen Seite bei Abgeordnetenwatch erhalten habe. Sie fragen nach, was die Grünen im Sinne der Väter tun, um deren Rechte im Umgang mit ihren getrennt lebenden Kindern zu stärken. Wie Sie sicher bereits wissen, gilt seit einem Vierteljahr ein neues Gesetz. Es besagt, dass Väter, die nicht mit der Mutter des gemeinsamen Kindes verheiratet sind, nun das Sorgerecht für ihre Kinder bekommen, selbst gegen den Willen der Mutter. Wenn es also dem Wohl des Kindes nicht widerspricht, sollen beide Eltern Verantwortung übernehmen können. Diese neue gesetzliche Regelung orientiert sich eng am Modell der grünen Bundestagsfraktion. Ich sehe es so, dass damit nun die Rechte der nicht verheirateten Väter an die der verheirateten angeglichen werden. Aus meiner Sicht werden die Interessen und die Rechte der Kinder, Mütter und der Väter in einen guten und ausgewogenen Ausgleich zueinander gebracht. Es gilt der Grundsatz: das gemeinsame elterliche Sorgerecht entspricht in der Regel dem Kindeswohl am besten.
Mehr als zwei Jahre hat die derzeitige Koalition gebraucht, um sich beim Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern zu einigen. Vorausgegangen ist im Jahr 2009 eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und 2010 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Eineinhalb Jahre nachdem die grüne Bundestagsfraktion als erste Bundestagsfraktion einen Antrag zur Neuregelung in den Bundestag eingebracht hat, haben sich Union und FDP geeinigt. Zwei Tage zuvor hatte die Grüne Bundestagsfraktion noch eine Geschäftsordnungsdebatte im Deutschen Bundestag zu diesem Thema erzwungen, um den Druck auf die Regierung zu erhöhen.
Die jetzt gültigen Regelungen unterscheiden sich nur graduell von den grünen Forderungen. Der neue §1626a BGB sieht wie im grünen Regelungsmodell keinen Automatismus für ein gemeinsames Sorgerecht vor, sondern ein niedrigschwelliges Antragsmodell. Ein zeitgemäßes Familienrecht muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die Ausgangssituation beider Eltern eine möglichst frühe gemeinsame Verantwortungsübernahme begünstigt. Dies erfordert einen einfachen Zugang zum gemeinsamen Sorgerecht. Der Gesetzgeber muss sich am Leitbild orientieren, dass das gemeinsame Sorgerecht in der Regel dem Wohl des Kindes entspricht; wohl wissend, dass es davon Ausnahmen gibt.
Einiges ist im jetzigen Gesetz der Bundesregierung dennoch außen vor geblieben: Die Grünen wollten die Beratung und Mediationsverfahren beim Jugendamt stärken. Ebenso sollte geprüft werden, ob die Hürde nicht zu hoch ist, wenn der Antrag beim Familiengericht gestellt werden muss oder ob nicht doch das Jugendamt dafür der geeignetere Ort wäre. Ebenso kritisch sollte der Frage nachgegangen werden, ob die Frist von sechs Wochen, innerhalb derer die Mutter widersprechen kann, angemessen ist. Die grüne Bundestagsfraktion hatte in ihrem Entschließungsantrag gefordert, diese Punkte besonders zu berücksichtigen. Trotz inhaltlicher Zustimmung hat Schwarz-Gelb diesen Antrag jedoch abgelehnt. Dabei sollte es doch immer darum gehen, für die Bürgerinnen und Bürger die bestmögliche Gesetzesbasis zu schaffen, damit gute Einzellösungen überhaupt erst möglich werden.
Unterm Strich meine ich, sind die Rechte der Väter zu ihren getrennt lebenden Kindern durch das neue Gesetz dennoch gestärkt worden. Jede einzelne Lebenssituation wirft jedoch eigene Probleme auf und erfordert individuelle Lösungen. Ich wünsche Ihnen in diesem Sinne, dass Sie auf der Basis des neuen Gesetzes für sich und Ihr Kind/Ihre Kinder eine gute Lösung finden.
Mit freundlichen Grüßen
Sofie Voit