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Sören Pellmann
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Frage von Marcel F. •

Warum ist es in Sachsen für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache (Etappe 1&2) immer noch nicht regulär möglich am Schwimmunterricht teilzunehmen, obwohl dies jede Schule letztendlich anders handhabt?

Warum gibt es hierzu nicht bundeseinheitliche Regeln, denn m.E. werden Kinder bzw. Familien im Schulsystem Sachsens qua Gesetz diskriminiert und benachteiligt, so zum Beispiel auch beim Schulbesuch. Denn während Kinder mit Muttersprache Deutsch an Grundschulen im Schulbezirk gehen, müssen Kinder mit Deutsch als Zweitsprache (Etappe 1&2) die Schulen mit Freien Plätzen in Vorbereitungsklassen besuchen. Meines Erachtens werden Kinderrechte hier mit Füßen getreten und es ist scheinbar vielen egal.

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Es ist meiner Meinung nach völlig inakzeptabel, dass es in Deutschland Kinder gibt, die in der Schule nicht schwimmen lernen dürfen. Jedes Kind muss das Recht darauf haben, diese überlebenswichtige Grundlage der Fortbewegung im Wasser zu lernen.

In Sachsen gibt es insbesondere für den Bereich DAZ1&2 eine gewisse Verantwortung bei den Schulen. Allerdings ändert dies noch nichts an den Rahmenbedingungen, die sowieso deutliche Defizite ausweisen. Als LINKE treten wir bereits länger für die Aufhebung des Kooperationsverbotes von Bund und Land in Bildungsfragen ein. Hierdurch wäre es möglich, entsprechend das Schwimmen für den DAZ1&2 Bereich sicherzustellen. Gleichzeitig muss auch in die Ausbildung des Lehrpersonals im Bereich Schwimmen sowie die Schwimminfrastruktur investiert werden. Gerade in meinem Wahlkreis Leipzig ist es spürbar, dass auch diese Ressourcen an ihre Grenzen geraten.

 

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