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Sören Pellmann
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Frage von Andreas L. •

Frage an Sören Pellmann von Andreas L. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

Sehr geehrter Herr Pellmann,

ich habe gerade eine Dokumentation auf ARTE gesehen, die sich damit beschäftigt, wie LGBTQ Menschen in Tschetschenien gefoltert und misshandelt werden. Diese Menschen werden systematisch verfolgt, getötet und "verschwinden".
https://youtu.be/M3CBkV3P5SI

Bei ca. Zeitmarke 1:14:00 klingt an, dass es sehr schwer ist Länder zu finden, die "ein Visum aus humanitären Gründen" ausstellen. Mich würde da sehr interessieren, wie Deutschland, Frankreich und die EU verfahren? Ist es wirklich so schwer ein Visum in die EU zu bekommen? Gibt es für mich mehr Informationen dazu? Kann ich mich an Stellen wenden, um mehr zu erfahren oder sogar zu unterstützen?

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Sehr geehrter Herr Langer,

"Humanitäre Visa" im Sinne einer Aufnahme/Einreise zu einer Asylprüfung im Einzelfall gibt es in keinem europäischen Land (die Schweiz sah mal einen solchen Zugang zum Asylsystem vor, hat dies aber abgeschafft; das Europäische Parlament forderte dies, die Mitgliedstaaten stehen dem aber entgegen).

Allerdings ist es den Staaten grundsätzlich möglich, Aufnahmen aus humanitären Gründen zu erlauben und entsprechende Visa zu erteilen (die aber nicht "humanitäre Visa" heißen). Das sind jedoch Aufnahmen in meist sehr geringer Zahl und in besonderen Konstellationen - etwa zur Aufnahme der afghanischen Ortskräfte. Bei einem anderen Beispiel wurde dies 50 weißrussischen Oppositionellen angeboten. Dafür wurde eine selten angewandte Bestimmung in Paragraph 22 des Aufenthaltsgesetzes genutzt. Demnach kann das Innenministerium die Aufnahme "zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" erklären.
Bei einer Resettlement-Aufnahme ist eine Flüchtlingsanerkennung bereits im Drittstaat erfolgt.

Dies bedeutet: Wenn sich im Einzelfall jemand an die Botschaft wendet und sagt, er/sie will ein Visum, weil er/sie bedroht ist oder verfolgt wird, dann wird das Visum 100%ig abgelehnt (denn die "Gefahr", dass jemand für ein Asylverfahren in Deutschland bliebe, ist ein Ablehnungsgrund).

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/asyl-fluechtlingsschutz/humanitaere-aufnahmeprogramme/humanitaere-aufnahmeprogramme-node.html

Diese geltenden Regelungen sind für mich und meine Partei DIE LINKE nicht zu akzeptieren. Wir fordern schon länger, das Asylrecht im Grundgesetz substanziell wiederherzustellen und sowohl die Genfer Flüchtlingskonvention als auch die Europäische Menschenrechtskonvention uneingeschränkt gelten zu lassen. Wir werden uns weiter für eine menschenrechtlich fundierte Asylpolitik einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Pellmann, MdB

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