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Simone Wendland
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Frage von Serhat M. •

2006 wurde "vorübergehend" die 41 Stunden-Woche für Beamte eingeführt. Gibt es Bestrebungen, dass Dienstherren ihren besonderen Pflichten gegenüber ihren Beamten nachkommen möchte?

Das besondere Dienst- und Treueverhältnis ist natürlich für beide Parteien gültig. Jedoch ist es absolut nicht ersichtlich was genau die Regierung dafür tut die Ungleichbehandlung im Bereich Arbeitszeit zu reduzieren. Kann ich im Gegenzug ebenfalls mein besonderes Dienstverhältnis vernachlässigen und streiken und gleichzeitig keine Konsequenzen daraus erwarten?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. 
Es ist richtig, dass die per Verordnung festgelegte Arbeitszeit für Beamte höher bemessen ist als die tarifvertraglich vereinbarte Arbeitszeit der Angestellten. Dies gilt sowohl für die Landes- als auch für die Bundesebene.

Ich kann darin aber keine Schlechterstellung der Beamten und keine Verletzung der besonderen Treuepflicht durch den Arbeitgeber "Land" erkennen. Zum einen wird die Arbeitszeit der Beamten mit zunehmendem Lebensalter geringer.  Zum anderen gibt es etliche Aspekte von der Gesundheits- bis zur Altersversorgung, bei denen sich die Angestellten gegenüber den Beamten schlechter gestellt fühlen. Insofern ist es sicherlich nicht angemessen, lediglich von den Festlegungen zur Arbeitszeit auf das Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis insgesamt zu schließen.

Mit frdl. Grüßen

Simone Wendland

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