Setzen Sie sich für eine generelle Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts ein? Oder stimmen Sie der Aussage zu, dass Tempo 30 zumindest an Straßenabschnitten ohne Radweg angeordnet werden sollte?
Sehr geehrte Frau Müller,
eine Reduzierung der bisherigen innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h auf geringere Höchstgeschwindigkeiten kann die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöhen. Neben dem ADFC setzt sich auch der Deutsche Städtetag für eine Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts ein.
Mit der kommenden Bundestagswahl entscheidet sich unter anderem, wie die Weichen für die zukünftige Verkehrspolitik in Deutschland gestellt werden. Der ADFC Sachsen e.V. mit seinen inzwischen über 8200 Mitgliedern fragt sich, welche Rolle dabei das Fahrrad spielen wird und hat deshalb einige Fragen an Sie als Direktkandidatin der FDP.
Vielen Dank, dass Sie sich Zeit dafür nehmen,
Anna Sarodnik
www.adfc-sachsen.de
Eine innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, in Wohngebieten und an Unfallschwerpunkten ist sinnvoll - jedoch nicht an Durchgangsstraßen. Welche Geschwindigkeitsbeschränkungen auf welcher Straße gelten sollte daher eine Einzelfallentscheidung sein, die selbstverständlich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigen muss. Ein generelles Tempolimit 30 innerorts lehne ich ab.